Heinz Aigerbacher genannt Brätscher schließt einen Vergleich mit Prior und Konvent von Weingarten im Streit um rückständige Zinsen. Der Konvent hatte von Hänni von Allmannshausen einen Zins von 1 lb d Konstanzer Münze und 2 Hühnern gekauft aus einem Gut genannt Hännis Gut in Allmannshausen mit dem Gütlein genannt der Ruprechtinnen Gütlein, das jetzt im Besitz des Ausstellers und seines Sohns Kunz ist. Wegen achtjähriger Rückstände war er vom geistlichen Gericht in Konstanz in den Bann erklärt worden. Der Aussteller wird den Zins künftig entrichten. Außerdem wird das Gut für zinsfällig erklärt und ihm auferlegt, ein Haus darauf zu bauen, worauf die rückständigen Zinsen als "Zimmersteuer" angerechnet werden.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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