Moers,. Friedrich Wilhelm König in Preußen belehnt nach dem Tode seines Vaters den Freiherrn Jobst Wierich von Clout zu Lauersfort, Bloemersheim und Solbrüggen mit dem Verhotshof bei Kapellen im Fürstentum Moers samt der Vogthaber wie Jobst Wierich damit am 16. Mai 1703 belehnt worden war. Das Gut ist im moersischen Lehnregister unter Nr. 148 vermerkt und zu einem Cöllnischen Lehen mit 2 1/2 Goldgulden zu relevieren. Der Belehnte leistet vor dem Moerser Drosten Borchard Wilhelm Freiherz von Kinsky, Herr zu Hollogne, und dem Landrentmeister Johann Wilhelm van Zelst als Statthalter den Lehnseid. - Zeugen: Francois Friedrich Freiherr von Kinsky und der Empfänger Theodorus Herlet. Ausf. Perg., Rest des Moersischen Lehnssiegels, Unterschrift des von Zelst, Rückvermerk. Archiv von Pelden gen. Cloudt, Nr. 473

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