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Die RKG-Appellation richtet sich gegen den nach Ansicht der Appellantin unter Wert und mit Begünstigung von Freunden des Richters erfolgten Verkauf von Büttinghausenschen Gütern zugunsten der Gläubiger. Die Appellantin wendet ein, diese Güter seien zur Sicherung ihrer in die Ehe gebrachten Paraphernalgüter (40000 Tlr.) und ihrer Dos (2000 Tlr.) verschrieben gewesen. Diese erstrangige Sicherung sei mit der nie bewiesenen und unrichtigen Unterstellung einer allgemein geltenden Gütergemeinschaft unter Eheleuten, durch die auch ihre Güter in den Konkurs gezogen werden könnten, außer Acht gelassen worden.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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