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Die Zustellung der Spannbefehle durch den Vogt, die auf Bitte der Laerer Einwohner besser direkt mit Provisoren zugestellt sein sollten, wird in dieser Eingabe thematisiert. So könne dies geschwinder und ohne Umwege geschehen. Der Rückvermerk durch G. B. Münstermann gibt den Einwohnern Laers Recht und stellt bei Zuwiderhandlung eine Strafe für den Vogt in Aussicht.

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LWL - Archivamt für Westfalen. Westfälische Hofes- und Familienarchive
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