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Einigung um die Nutzungsrechte eines Gartens
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Enthält: 21. Januar 1484: Vor Johan Bisscopinck, Stadtrichter Bischof Hinrichs van Swartzeborch, einigen sich Herman Hoffsmyt und seine Frau Styne, des verstorbenen Gert Kortarmes Tochter, mit dem Amtmann des Magdalenenhospitals wegen des Gartens vor dem Liebfrauentor "by der paghensteghe" und bei des verstorbenen Tentes Garten, und zwar dahingehend, dass der Garten im Besitz des Hospitals bleibt, das Ehepaar Hoffsmyt ihn aber noch 10 Jahre "in ghewynne" behalten soll gegen eine jährliche Pacht von 6 M. Schiedsleute waren Macharius Schenckinck, Gert van Werden, "hushoders", und Dyrick Borchorst, Amtmann, auf Seiten der Armen, Johan Starke, Herman Mesmecker, Johan van Werden und "de smyt vor sunt Yliens porten" auf Seiten Hermanns. Zeugen: Johan Kleyhorst, Herman Lenger, beide Bürger zu Münster.