Jakob Rapp von Tiefenhülen beurkundet, daß er für die Zeit seines Lebens von Abt Peter und Konvent zu Salmansweiler deren Gut zu Tiefenhülen mit Haus, Hofraite, gen. im Stainhaus, und allem Zubehör, wie es zuvor sein Vater Steffan inne hatte, gegen einen jährlich zu Martini in Ehingen abzuliefernden Zins von 8 Scheffel Vesen, 8 Scheffel Hafer, 4 Pfund h Heugeld Ehinger Meß und W. bestanden hat. Dieser Zins soll ihm nicht erhöht werden; Schirmrecht und Dienst soll er nach altem Herkommen nach Neusteußlingen entrichten

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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