Kurfürst Philipp von der Pfalz teilt Schultheißen, Schöffen und der Gemeinde zu Dienheim mit, dass er die dortige Vogtei von Wigand von Dienheim und dessen Ehefrau [Agnes Forstmeister von Gelnhausen] gekauft hat, wozu auch Wirich von Daun, Herr zu Falkenstein und Oberstein, seine Einwilligung als Lehnsherr gegeben hat, wobei er die Vogtei in ein Eigen umgewandelt hat. Nun beauftragt der Kurfürst seinen Burggrafen zu Alzey, Johann von Morschheim, dass dieser an seiner Stelle Huldigung, Gelübde und Eide der von Dienheim empfangen soll, die sie ihm als ihrem Landesfürsten, Vogt und Grundherrn leisten und aufgrund derer sie ihm verbunden sein sollen, wie es Untertanen ihrem Herrn schuldig sind.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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