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Großhans Hodler von bzw. zu Hettingen (Hättingen) und dessen Ehefrau Brigitte (Brida) Franck versprechen auch namens ihrer Erben an Eides statt, dass sie die Kinder der Franck aus erster Ehe "nach eren" erziehen wollen, bis diese imstande sind, sich selbst zu ernähren, dass sie diese Kinder unter der Leibherrschaft des Klosters Weingarten belassen und demselben keinesfalls entfremden und dass sie dieselben dereinst mit jeweils 8 lb h in Landeswährung aussteuern wollen. Außerdem verzichten sie auf das weingartische Gütlein in Staig, das die Ausstellerin vormals mit ihrem ersten Ehemann Hans Franck innegehabt und bewirtschaftet hat, und versprechen, den oder die vom Gotteshaus eingesetzten Nachbesitzer in keiner Weise zu behindern oder zu stören.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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