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Abgabe von Schmuck, Uhren und sonstigen Wertgegenständen durch jüdische Häftlinge gemäß der 3. Anordnung auf Grund der Verordnung für die Anmeldung des Vermögens von Juden vom 21. Feb. 1939, § 1
Abgabe von Schmuck, Uhren und sonstigen Wertgegenständen durch jüdische Häftlinge gemäß der 3. Anordnung auf Grund der Verordnung für die Anmeldung des Vermögens von Juden vom 21. Feb. 1939, § 1
Auswahl aus einer beim Internationalen Suchdienst befindlichen Sammlung von Meldungen über die von der Lagerverwaltung des KZ Buchenwald an die Städtische Pfandleihanstalt Berlin W 8 abgegebenen Wertsachen