Georg Preiß von Börslingen [Alb-Donau-Kreis] bekennt: Bereits am 26. März 1644 haben ihm die Oberrichter und Pfarrkirchenbaupfleger in Ulm Johann Ulrich Krafft, Anton Schermar und Johann Fingerlin eine Hufe in Börslingen, die zu der Stiftung der Familie Gienger gehört, zu Erbrecht sowie einen Garten dort, der Seldenrecht genießt und zu der Stiftung des Heinrich Krafft und der Adelheid von Sulmetingen [Ober- oder Unter-/Lkr. Biberach] gehört, auf Lebenszeit verliehen. Da aber damals die Verleihung nicht beurkundet wurde und auch nicht festgelegt wurde, welche Feldstücke zu den verliehenen Gütern gehören, wurde am 6. Mai 1672 eine Beschreibung der zu der Hufe und zu dem Gärtchen gehörenden Feldgüter angefertigt und ihm diese von den derzeitigen Pfarrkirchenbaupflegern in Ulm Johann Adam Rehm, Daniel Baldinger und Johann Matthäus Neubronner zu Erbrecht bzw. auf Lebenszeit verliehen. Zu der Hufe gehören Haus, Hofstatt, Stadel und Garten im Dorf, 1 Tagwerk Mahd und 24,75 Jauchert Äcker. Er verpflichtet sich, Hufe und Garten in gutem Kulturzustand zu halten. Von der Hufe hat er der Pfarrkirchenbaupflege jährlich 6 Imi Roggen und 6 Imi Hafer Ulmer Maß, 5 Schilling Heugeld, 1 Fastnachtshuhn und 2 Hühner und von dem Garten 1 Fastnachtshuhn und 2 Herbsthühner zu liefern. Außerdem hat er noch jedes Jahr in das Hofgut des Martin Edelmann zu Börslingen 5 Schilling Heller Zins zu entrichten. Kommt es bei dem Garten zu einem Besitzerwechsel, dann stehen der Pfarrkirchenbaupflege 5 % seines Werts, der dann von Amtmann und Gericht zu Börslingen geschätzt werden soll, als Handlohn zu. Bei Säumnissen in der Entrichtung der Abgaben oder unsachgemäßer Bewirtschaftung fallen Hufe und Garten an die Pfarrkirchenbaupflege zurück. Er oder seine Erben können ihr Erbrecht an der Hufe an geeignete Personen, die auch den Pfarrkirchenbaupflegern genehm sind, verpfänden oder verkaufen. Kommt es auf diese oder auf eine andere Weise zu einem Besitzerwechsel, dann stehen der Pfarrkirchenbaupflege von dem bisherigen Inhaber 10 Pfund Heller als Weglöse und von dem neuen Besitzer dieselbe Summe als Handlohn zu.

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Haus der Stadtgeschichte - Stadtarchiv Ulm
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