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Klage auf Nichtigkeitserklärung einer Ladung des Schultheißen und der Schöffen von Düren vor ein Gericht, die der Beklagte von einem Gerhard Stenckelmann, Freigraf zu Arnsberg in Westfalen, erwirkt hatte. Grave fühlte sich offenbar von den Klägern nicht richtig vertreten, als er in Düren zwei Frauen (Lena Ferbers und Agatha Wiss) der Zauberei und der Brunnenvergiftung beschuldigt hatte. Nach einer Untersuchung durch den Scharfrichter war Agatha verbrannt worden. Unter Androhung der Reichsacht wird Grave auferlegt, alle eingeleiteten Maßnahmen zurückzuziehen.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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