Herzog Christoph von Württemberg erteilt dem herzoglichen Rat Balthasar von Gültlingen auf Widerruf die Erlaubnis, in den Hölzern Neuer Buler und Gemainberg, beide jenseits der Nagold gelegen, zu jagen. Er darf jedoch von Egidii, dem 1. Sept., bis Johannestag [Juni 24] keine Hirsche und von Ostern bis Johannestag überhaupt kein Schwarz- und Rotwild jagen. Er soll dagegen die Rechte des Forstes wahren, die Grenzmarken erhalten, die Jagderlaubnis nicht auf andere Bezirke ausdehnen oder anderen gestatten, die Forstmeister unterstützen und bei Widerruf der Erlaubnis ohne Widerspruch zurücktreten, wie er es in seinem Revers versprochen hat.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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