Werden.-Ludger auffm Bleeck bekundet, daß Abt Cölestin ihn nach den Tod seines Vatars Wilhelm mit dem Gut auffm Bleeck in der Honschaft Crawinkel im Amt Angermund und Kirchspiel Velbert zu Dienstmannsrecht belehnt hat. Er hat gehuldigt im Beisein der Dienstmanns-Lehnmannen Johann Franz Contzen und Adolf Wilhelm Bernardi. Sooft das Lehen durch Tod des Lehnsträgers oder Zession erledigt ist, soll es mit 6 Goldgulden wieder empfangen werden. - Or., Unterschrift