Pfalzgraf Ruprecht I. bestätigt Abt und Konvent des Zisterzienserklosters St. Marien zu Otterberg die Privilegien seiner Vorfahren Otto II., Ludwig II. und Rudolf I., dass sie ihre eigenen Früchte und Weine zollfrei ausführen und für den Eigenbedarf nötige Waren zollfrei einführen dürfen sowie dass sie ihr Vieh in den Grenzen seiner Herrschaft und besonders bei Elmstein [?] (Elbsteyn) frei weiden dürfen.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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