Graf Reinhard von Zweibrücken bescheinigt, dass Graf Philipp von Hanau-Lichtenberg an der restierenden Kaufsumme für Schloss und Stadt Lichtenau weitere 1.000 fl. durch Ablösung eines Gültbriefes des Daniel Mühl, Bürgers zu Straßburg, abgezahlt hat.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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