Kurfürst Friedrich I. von der Pfalz bekundet, auch für seinen Sohn Philipp und beider Erben, dass er Bürgermeistern und Rat zu Oggersheim (Agerß-) bis auf Widerruf das Ungeld erlassen hat, damit sie es für städtische Bautätigkeiten (stat buw) verwenden. Die Stadt soll seinem Vitztum oder Landschreiber zu Neustadt jährlich Rechnung über das derart verwendete Ungeld ablegen.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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