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Der öffentliche Notar Nicolaus de Pantelitz vidimiert auf Bitte des Bischofs Otto von Kurland die Urkunden des Hochmeisters Wilhelm von Urenbach von 1223 Mai 7 und des Bischofs Heinrich von Ösel von 1252 April 19.
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Der öffentliche Notar Nicolaus de Pantelitz vidimiert auf Bitte des Bischofs Otto von Kurland die Urkunden des Hochmeisters Wilhelm von Urenbach von 1223 Mai 7 und des Bischofs Heinrich von Ösel von 1252 April 19.
Pergamenturkunden >> 04 Livländische Schieblade (L. S.)
1392 Juni 7.
Enthält: Inserierte Urkunden:
(1) Hochmeister Wilhelm von Urenbach urkundet über die Wahrung der Abmachung mit Heinreich von Lützelburg, Bischof von Kurland, über die Dreiteilung der Diözese Kurland. Venedig. 1223 Mai 7 (nonas Maii)
(2) Bischof Heinrich von Ösel vergleicht Bischof Heinrich von Kurland mit dem livländischen Deutschordensmeister Andreas wegen dessen Ansprüche auf Goldingen. ohne Ort. 1252 April 19.
Archivale
Livländisches Urkundenbuch I/1, Nr. 224 (Insert 1), 234 (Insert 2). - Hubatsch/Joachim, Regesta II, Nr. 24 (Insert 1), 119 (Insert 2). - Eduard Napiersky, Index corporis historico-diplomatici Livoniae, Esthoniae, Curoniae, Bd. 1, Riga 1833, Nr. 482.
Angaben zum entzogenen Vermögen
Sonstige Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgte Person“ meint eine Person, die einen Entschädigungsanspruch für einen Schaden durch NS-Verfolgung geltend machte. Wenn der Antrag nicht von der verfolgten Person selbst, sondern von einer anderen Person gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ angegeben und ihre Beziehung zur verfolgten Person, soweit vorhanden, vermerkt. In den Quellen wird die verfolgte Person mitunter als „Geschädigter“, die antragstellende Person als „Anspruchsberechtigter“ bezeichnet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.