Appellationis Auseinandersetzung um Einsetzung in ein Amt
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(1) 1526
Wismar J 21 (W J 1 n. 21)
Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803
Prozeßakten des Tribunals 1653-1803 >> 10. 1. Kläger J
(1685-1724) 13.12.1724-12.02.1725
Kläger: (2) Ehefrau und Kinder Carl Jeltzers, besonders Johann Carl Jeltzer (Kl. in 1. Instanz)
Beklagter: Bürgermeister und Rat zu Wismar (Bekl. in 1. Instanz)
Anwälte, Prokuratoren: Kl.: Philipp Heinrich Pladecius jun. (A), ab 29.01.1725: Dr. Friedrich Vermehren (A)
Fallbeschreibung: Nach Bitte der Kl. vom 13.12.1724 und 08. und 22.01.1725 um Fristverlängerung zum Einreichen seiner Beschwerden gegen ein Ratsgerichtsurteil und erteilter Erlaubnis des Tribunals vom 15.12.1724 und 10.01.1725 legt Kl. am 29.01. seinen Schriftsatz vor. Carl Jeltzer ist die Konzession für die Wismarer Fronerei gegen Zahlung von 150 Rtlr im Jahre 1685 erblich verliehen worden. Nach einem Inquisitionsprozeß hat er Wismar und sein Amt verlassen müssen, der älteste Sohn hat den Rat daraufhin um Überlassung des Amtes gebeten, dieses aber nicht erhalten, da er sowohl zu Wokrente als Neu=Closter unglücklich gerichtet" hat. Rat bietet an, die jüngste Tochter Carl Jeltzers mit einem geeigneten Kandidaten zu verheiraten, damit das Amt in der Familie bleibt. Kl. lehnen dies jedoch ab und appellieren an das Tribunal, das dem Rat am 07.02.1725 befiehlt, Jeltzer jun. einzustellen.
Instanzenzug: 1. Ratsgericht 1724 2. Tribunal 1724
Prozessbeilagen: (7) von Notar Philipp Heinrich Pladecius aufgenommene Appellation vom 04.11.1724; Ratsgerichtsurteile vom 30.10.1724 und 06.11.1724; von Notar Christian Heinrich Ellerhof bestätigte Kopie des Vertrages zwischen Carl Jeltzer und dem Wismarer Rat über Übertragung der Fronmeisterei vom 27.02.1685
Beklagter: Bürgermeister und Rat zu Wismar (Bekl. in 1. Instanz)
Anwälte, Prokuratoren: Kl.: Philipp Heinrich Pladecius jun. (A), ab 29.01.1725: Dr. Friedrich Vermehren (A)
Fallbeschreibung: Nach Bitte der Kl. vom 13.12.1724 und 08. und 22.01.1725 um Fristverlängerung zum Einreichen seiner Beschwerden gegen ein Ratsgerichtsurteil und erteilter Erlaubnis des Tribunals vom 15.12.1724 und 10.01.1725 legt Kl. am 29.01. seinen Schriftsatz vor. Carl Jeltzer ist die Konzession für die Wismarer Fronerei gegen Zahlung von 150 Rtlr im Jahre 1685 erblich verliehen worden. Nach einem Inquisitionsprozeß hat er Wismar und sein Amt verlassen müssen, der älteste Sohn hat den Rat daraufhin um Überlassung des Amtes gebeten, dieses aber nicht erhalten, da er sowohl zu Wokrente als Neu=Closter unglücklich gerichtet" hat. Rat bietet an, die jüngste Tochter Carl Jeltzers mit einem geeigneten Kandidaten zu verheiraten, damit das Amt in der Familie bleibt. Kl. lehnen dies jedoch ab und appellieren an das Tribunal, das dem Rat am 07.02.1725 befiehlt, Jeltzer jun. einzustellen.
Instanzenzug: 1. Ratsgericht 1724 2. Tribunal 1724
Prozessbeilagen: (7) von Notar Philipp Heinrich Pladecius aufgenommene Appellation vom 04.11.1724; Ratsgerichtsurteile vom 30.10.1724 und 06.11.1724; von Notar Christian Heinrich Ellerhof bestätigte Kopie des Vertrages zwischen Carl Jeltzer und dem Wismarer Rat über Übertragung der Fronmeisterei vom 27.02.1685
Akten
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
29.10.2025, 11:27 MEZ