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Befehl Nr. 3/85 des Leiters der Bezirksverwaltung Rostock über das Vorgehen bei der Feststellung von explosiven, toxischen oder radioaktiven Stoffen an den Kontrollpunkten der Abt. VI, Tgb.-Nr.: Dok. 149/85
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Befehl Nr. 3/85 des Leiters der Bezirksverwaltung Rostock über das Vorgehen bei der Feststellung von explosiven, toxischen oder radioaktiven Stoffen an den Kontrollpunkten der Abt. VI, Tgb.-Nr.: Dok. 149/85