Die Räte der Städte Worms (Wormße) und Speyer (Spire) verbünden sich zu Frieden, Frommen und Nutzen des Landes mit den Grafen Walram von Sp. und Heinrich von Veldenz (Veldenczen) zum Zug gegen die Burg Hohenfels (Hoen-) und zu deren Verbauung, jeder auf eigene Kosten und Verlust. Die Bauten sollen nicht abgerissen werden, bis die Burg gewonnen ist oder man einmütig anderen Sinnes wird. Will jemand sie dort behindern, soll man einander helfen, den Bau zu behalten. Wird die Burg gewonnen, soll sie sofort samt den davor errichteten (Gegen-) Burgen abgebrochen und nie wieder aufgebaut werden. Greifen die von Hohenfels, ihre Magen, Freunde, Helfer oder Diener einen Partner wegen der Belagerung an, soll man diesem auf schriftliche Aufforderung helfen. Keiner soll Frieden, Sühne oder Waffenstillstand ohne Wissen und Willen der anderen schließen. Entstehen bei der Belagerung Streitigkeiten unter den Partnern und deren Dienern, sollen Städte wie Grafen je zwei ihrer Freunde zu Ratleuten wählen, sobald sie vor die Burg kommen; diese vier haben Vollmacht, den Streit mit Mehrheit beizulegen. Vor diesen werden auch eventuelle Übergriffe der Parteien und ihrer Diener gerichtet; der Geschädigte hat die Klagen dort vorzubringen. Erhält jemand dort kein Recht, dürfen die anderen ihm dazu verhelfen. Macht einer bei der Belagerung erlittenen Schaden nicht binnen 2 Monaten nach deren Ende geltend, fängt aber später Krieg deswegen an, soll man einander gegen diesen helfen. Die Aussteller siegeln mit den Stadtsiegeln.

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Bayerisches Hauptstaatsarchiv
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