Johann Aubellin genannt Müller von Dellmensingen ("Telmissingen") [Stadt Erbach/Alb-Donau-Kreis] bekennt, dass ihm die Ulmer Bürger Georg Rot und Jodok ("Jos") Bitterlin, derzeit Pfleger des Weinkellers im Heiliggeistspital in Ulm [abgegangen, Bereich Neue Straße, Lagerbuch Nr. 261/2, 254], ein Gütlein des Spitals in Dellmensingen zu Erbrecht verliehen haben. Er verpflichtet sich, davon jedes Jahr 6 Imi Roggen, 3 Imi Hafer, 2 Imi Gerste Ulmer Maß, 1 Pfund und 2 Schilling Heller Heugeld, 120 Eier, 4 Herbsthühner und 1 Fastnachtshuhn an die Pfleger zu entrichten. Er und seine Erben sollen auf dem Gütlein innerhalb der kommenden zwei Jahre auf ihre Kosten ein Haus bauen. Sie dürfen ihr Recht an Haus und Gütlein an beliebige Personen verkaufen, müssen dieses dann aber zuvor den Pflegern des Weinkellers zum Kauf anbieten. Sind diese bereit, ihr Recht an dem Gütlein zu kaufen, dann sollen sie es ihnen um 1 Pfund Heller billiger geben, als ihnen von anderen Käufern geboten wird. Außerdem muss bei einem Verkauf derjenige, der das Gütlein verlässt, den Pflegern 1 Pfund Heller als Weglöse geben und derjenige, der es gekauft hat, dieselbe Summe als Handlohn.

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Haus der Stadtgeschichte - Stadtarchiv Ulm
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