In addition to the technically required cookies, our website also uses cookies for statistical evaluation. You can also use the website without these cookies. By clicking on "I agree" you agree that we may set cookies for analysis purposes. You can see and change your cookie settings here.
Gesuche um Erlaubnis des Branntweinbrennens nach
Verbotserteilungen durch die Regierung
Enthält: - Protokoll vom Mai 1709 über Verhandlungen mit Deputierten der Stadt Stade wegen der vielen Branntweinbrenner; nachfolgendes gedrucktes Regierungspatent vom 31. Mai 1709 wegen Verbots von Kornausfuhr und Branntweinbrennen; Gesuche nachfolgender Personen vom Juni/Juli 1709 um Genehmigung des Branntweinbrennens (mit Anlagen), mit nachfolgenden Regierungsbescheiden: Anna Elisabeth Ehlers aus Lehe; Branntweinbrenner Hans Wiese und Benedict Müller aus Stade; Dietrich Schlichting aus Engelschoff im Amt Himmelpforten; Cyriacus Petersen, Apotheker in Rotenburg; Branntweinbrenner Jacob Lohmann aus Buxtehude - Vorstellung des Oberinspektors Andreas Scharnhorst vom Juli 1709 wegen Aufhebung des allgemeinen Verbots, mit beigefügtem Schreiben des Inspektors Otto Wilhelm Benning in Verden; weitere Vorstellung Scharnhorsts (mit Verzeichnis der Branntweinakzise) und Regierungsprotokoll vom August 1709 wegen Freigabe des Branntweinbrennens mit der Auflage, die benutzte Kornmenge außerhalb Landes wieder einzukaufen und ins Land zu bringen; nachfolgendes Regierungspatent vom 20. August 1709 (Entwurf und Druckschrift); weiteres Regierungspatent vom 3. September 1709 wegen erneuten Verbots von Kornausfuhr und Branntweinbrennen; Memoriale Scharnhorsts vom September 1709 wegen Zulassung des Brennens bei eingekauftem Korn und Beibehaltung eines oder mehrerer Branntweinbrenner(s) in jedem Distrikt (mit Anlage: Verzeichnis der Branntweinbrenner von 1699 und deren Akzise-Summen); Gesuche nachfolgender Personen um Genehmigung des Branntweinbrennens vom September bis November 1709 (teils mit Anlagen), mit nachfolgenden Regierungsbescheiden: Ilse Marie Majohl, Witwe des Amtschreibers Heinrich Wilhelm Majohl aus Neuhaus; Branntweinbrenner David Conrad Schmid aus Buxtehude; einige Branntweinbrenner aus Freiburg; Bürgermeister und Rat der Stadt Stade für die dortigen Branntweinbrenner, auch die Branntweinbrenner selbst; Bürgermeister und Rat der Stadt Verden für die dortigen Branntweinbrenner; Branntweinbrenner Hermann Christian Frick aus Buxtehude; Johann Schmid aus Buxtehude; die Brüder Friedrich und Daniel Wehber aus Himmelpforten; Johann Brun(nen), Gastgeber in der Landesherberge in Drochtersen, und die Witwe des Johann Bohne ebenda; Dietrich Hinrich Hoddersen Balling, Obervogt im Land Wursten, wegen zumindest eines Branntweinbrenners ebenda; Margaretha Kaßdorp aus Nesse; Johann Janßen und die Witwe des Johann Bargmann aus Osten; Witwe des Proviantverwalters Gustav Boeck zur Burg; Peter Cars aus der Börde Rhade
Enthält: - Regierungsprotokoll vom 1. November 1709 wegen Freigabe des sechsten Teils des Branntweinbrennens von ausländischer Gerste und Hafer; nachfolgendes Regierungspatent vom 19. November 1709 (Entwurf und Druckschrift); Gesuch des Andreas Gottfried Zimmermann vom Dezember 1709 um Freigabe des Branntweinbrennens, mit abschlägigem Regierungsbescheid; Gesuche von Bürgermeister und Rat der Stadt Verden vom Dezember 1709 und Januar 1710 um Freigabe des Branntweinbrennens, mit nachfolgendem Bewilligungsbescheid; Gesuch des Pächters des Krugs in Scheeßel, Andreas Götze senior, vom Januar 1710 um freies Branntweinbrennen, mit nachfolgendem Regierungsmandat an den Amtmann Samuel Hadorf in Rotenburg vom Februar 1710 wegen Stellungnahme; Bericht Hadorfs und Bewilligungsbescheid der Regierung vom Februar 1710; Gesuch der Stader Branntweinbrenner vom Februar 1710 um Genehmigung des Brannweinbrennens mit ausländischem Korn - Gesuch Scharnhorsts vom Februar 1710 um Freigabe des Branntweinbrennens vom ausländischen Korn zur Beförderung der Akzise; nachfolgendes Regierungspatent vom 28. Februar 1710 wegen allgemeiner Freigabe des Branntweinbrennens von fremdem Korn (Entwurf und Druckschrift)