Die Herzöge Adolf von Kleve und Adolf von Berg verbünden sich lebenslänglich unter sich und gegend en Erzbischof Dietrich und das Stift Köln, so daß, wenn einer von ihnen von denselben angegriffen werde oder eine gerechte Forderung an sie habe oder erhalte, der andere verbunden sein soll, mit ganzer Macht und auf eigene Kosten Beistand zu leisten; wenn aber unter den Kontrahenten selbst Entzweiung entstehen möchte, so soll diese durch beiderseitige Schiedsrichter geschlichtet werden. d. auf Martini.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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