Verhandlungen, Verträge und Reverse zwischen der Fugger'schen Herrschaft Brandenburg bzw. den Müllern zu Dietenheim und der Ehingers'schen Herrschaft Balzheim wegen der durch die Hochwasser der Iller notwendig gewordenen Ableitung des Wasser für den Dietenheimer Mühlbach aus der Iller über Balzheimer Grundstücke
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Abt. Staatsarchiv Ludwigsburg, B 81 Bü 2
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Ludwigsburg, B 81 Brandenburg-Dietenheim, Fuggersche Herrschaft
Brandenburg-Dietenheim, Fuggersche Herrschaft >> 1. Differenzen und Verträge
1543-1789
Darin: 1543 Dez. 22, Ulrich Beckh, Werkmeister von Augsburg, und Hans Vischer von Ay sowie Ulrich Hegelin, der Stadt Ulm Werkmeister, und Konrad Müller, bei Weilen gesessen auf der Schwestermühle, Bürger zu Ulm, vergleichen die Spän und Irrungen zwischen Antoni Fugger und seines Bruders Söhnen, Inhaber des Guts Brandenburg, und Hans Ehinger zu Balzheim wegen eines Mühlbachs, genannt das Bronnenwasser, und wegen der Beseitigung der durch das Illerhochwasser verursachten Schäden, 6 Abschr. Pap. (16.-18. Jhdt.);
1544 Nov. 2, Antoni Fugger, für sich und seines Bruders Söhne und Hans Ehinger von Balzheim vergleichen sich wegen der Ableitung des Brunnenwassers für den Dietenheimer Mühlbach aus der Iller über Balzheimer Grundstücke, 4 Abschr. Pap. (16.-18. Jhdt.);
1590 Nov. 22, Servatius und Hans Christoph Ehinger zu Balzheim, Gebrüder, und Philllip Eduard und Oktavian Sekundus Fugger Freiherren zu Kirchberg und Weißenhorn, Gebrüder, zugleich im Namen ihres Bruders Raymund Fugger, vergleichen sich wegen der Ableitung des Bronnenwassers für die Dietenheimer Mühlen aus der Iller, Abschr. Pap. (16. Jhdt.);
1705 Mai 6/Okt. 18, Franz Antoni Kircher, Fuggerischer Rat und Obervogt der Herrschaft Brandenburg und Stadt Dietenheim, bekennt, daß die von der Herrschaft Balzheim erlaubte Anlegung einer Schlacht (Damm, Wehr) zur Ableitung des Mühlwassers aus der Iller der hohen und niederen Obrigkeit der Herrschaft nicht nachteilig sein soll, Or. Pap., je mit 1 aufgedr. S.
1544 Nov. 2, Antoni Fugger, für sich und seines Bruders Söhne und Hans Ehinger von Balzheim vergleichen sich wegen der Ableitung des Brunnenwassers für den Dietenheimer Mühlbach aus der Iller über Balzheimer Grundstücke, 4 Abschr. Pap. (16.-18. Jhdt.);
1590 Nov. 22, Servatius und Hans Christoph Ehinger zu Balzheim, Gebrüder, und Philllip Eduard und Oktavian Sekundus Fugger Freiherren zu Kirchberg und Weißenhorn, Gebrüder, zugleich im Namen ihres Bruders Raymund Fugger, vergleichen sich wegen der Ableitung des Bronnenwassers für die Dietenheimer Mühlen aus der Iller, Abschr. Pap. (16. Jhdt.);
1705 Mai 6/Okt. 18, Franz Antoni Kircher, Fuggerischer Rat und Obervogt der Herrschaft Brandenburg und Stadt Dietenheim, bekennt, daß die von der Herrschaft Balzheim erlaubte Anlegung einer Schlacht (Damm, Wehr) zur Ableitung des Mühlwassers aus der Iller der hohen und niederen Obrigkeit der Herrschaft nicht nachteilig sein soll, Or. Pap., je mit 1 aufgedr. S.
1 Fasz.
Archivale
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
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27.11.2025, 15:48 MEZ
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