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Kreis Borken (Bestand)
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Bestandsgeschichte: 1816 eingerichtet; 1975 neu gebildet aus den Kreisen Borken (ohne Dingden) und Ahaus, der zuvor kreisfreien Stadt Bocholt, der Stadt Gescher (vorher Kreis Coesfeld), der Gemeinde Erle (vorher Kreis Recklinghausen), der Stadt Isselburg, den Gemeinden Heelen und Vehlingen und Teilen der Gemeinden Overbeck und Wertherbruch (vorher Kreis Rees).
Form und Inhalt: 1. Behördengeschichte
1.1 Behördengeschichte bis 1945
Bei seiner Einrichtung am 10. August 1816 setzte sich der Kreis Borken aus den vier Städten Anholt, Werth, Bocholt und Borken sowie aus den Kirchspielen Bocholt, Rhede, Dingden, Weseke, Reken, Raesfeld, Heiden, Borken, Gemen, Ramsdorf und Velen zusammen (Amtsblatt Münster 1816, S. 11).
Verglichen mit den territorialen Verhältnissen vor 1802/03 umfasste der Kreis damit das Gebiet des alten münsterischen Amtes Bocholt sowie den südlichen Teil des früheren münsterischen Amtes Ahaus mit Ausnahme der Herrlichkeit Lembeck, die 1816 dem Kreis Recklinghausen zugeordnet wurde (vgl. die Karten bei Böringer, Dieter: "... thätig und überlegt zu handeln ...", in: "... das Beste der Städte und des platten Landes jederzeit ..." - Aus dem Werden und Wirken des Westmünsterland-Kreises Borken, Borken 1995, S.7-119, hier S.11). Basis für die Einteilung der Kreise im Regierungsbezirk Münster war trotz des Rückgriffs auf die aus fürstbischöflicher Zeit stammenden Begriffe "Stadt" und "Kirchspiel" das seit 1810/11 eingeführte französische Verwaltungssystem mit seiner Einteilung in Departements, Arrondissements und Mairien (Böhringer, S. 9f). Als offizielle Kreisstadt galt Borken, doch fungierte als Sitz der Kreisverwaltung lange Zeit das Gut des jeweiligen Landrats, der verpflichtet war, in regelmäßigen Abständen in der Kreisstadt Sprechstunde zu halten. Erst seit 1870 befand sich das Kreisbüro dauerhaft in Borken (Böhringer, S. 17). Das Gebiet des Kreises Borken blieb von 1816 bis in die Weimarer Zeit unverändert. Eine wichtige Umwandlung erfuhr es erst am 01. September 1923 mit dem Ausscheiden Bocholts als kreisfreie Stadt (dazu: Gillen, Werner: 50 Jahre kreisfreie Stadt Bocholt, in: Unser Bocholt 25 (1974), Heft 1, S.1-14).
Erster Landrat des Kreises Borken wurde der bereits am 19. April 1816 mit dem Amt eines Kreiskommissars betraute Georg Karl (von) Basse, Grundbesitzer auf Pröbsting (Das im April 1816 unter Basses Leitung gestellte vorläufige Kreisgebiet umfasste neben dem späteren Kreis Borken (noch ohne Reken) auch den früheren Kanton Stadtlohn, dessen Gebiet im August 1816 den Kreisen Ahaus (Stadtlohn, Südlohn) und Coesfeld (Gescher) zugeteilt wurde; vgl. Böhringer, S.13. Zur Ernennung Basses StAMS, Reg. Münster 4883).
Der Landrat, in dessen Person sich die Kreisverwaltung zunächst im Wesentlichen allein verkörperte, stand an der Spitze des Kreises als unterster Ebene der staatlichen Verwaltung. Er war an die Weisungen der Regierung gebunden und dieser gegenüber berichtspflichtig (Normative Grundlage der landrätlichen Tätigkeit war zunächst die "Instruktion für die Landräthe und die ihnen untergeordneten Kreis-Offizianten" vom 31. Dezember 1816, abgedruckt in Gelpke, Franz: Die geschichtliche Entwicklung des Landrathamtes der Preußischen Monarchie unter besonderer Berücksichtigung der Provinzen Brandenburg, Pommern und Sachsen, Berlin 1902, S.105-120. Zu den Aufgaben des Landrats vgl. auch Böhringer, S.21). Mit der Einführung der Kreisordnung von 1827 trat zu den staatlichen Aufgaben des Landrats seine Funktion als Vorsitzender des Kreistages und damit die Interessenvertretung der (allerdings zunächst noch stark eingeschränkten) Selbstverwaltung des Kreises hinzu (Kreisordnung für die Rheinprovinzen und Westphalen vom 13. Juli 1827, in: GS 1827, S.117-122. Zur Bedeutung des Kreistags vgl. Böhringer, S.18ff.). Die 1886 für Westfalen erlassene und zum 1. April 1887 in Kraft getretene Kreisordnung ergänzte die kommunalen Aufgaben des Landrats schließlich um dessen Mitgliedschaft im neu eingerichteten Kreisausschuss (Kreisordnung für die Provinz Westfalen vom 31. Juli 1886, in: GS 1886, S.217-250. Dazu Böhringer, S.28). Mit der Aufhebung der Vertretungskörperschaften und Beschlusskollegien auf Kreisebene in nationalsozialistischer Zeit wurde das Amt des Landrats zwar formal gestärkt; in der Praxis unterlag sein Wirkungsbereich aber auch in Borken in dieser Zeit starken Einschränkungen durch den Kreisleiter der NSDAP (Ein Gesetz vom 17. Juli 1933 übertrug alle Befugnisse der Kreistage auf die Kreisausschüsse, jedoch ohne die Kreistage offiziell aufzulösen; vgl. Schmidt-Jortzig, Edzard: Die Entwicklung des Verfassungsrechts der Kreise, in: Hundert Jahre Kreisordnung in Nordrhein-Westfalen, München 1988, S.87-119, hier S.101. Eine Verordnung vom 26. September 1939 hob schließlich alle Vertretungskörperschaften und Beschlusskollegien auf Kreiseben auf (RGBl. I, 1939, S.1981). Zum Verhältnis von Landrat und Kreisleiter der NSDAP vgl. Groeben, Klaus von der: Landkreis und Verbandstätigkeit im nationalsozialistischen Staat, in: ders./ Heide, Hans-Jürgen von der: Geschichte des Deutschen Landkreistages, Köln/Berlin 1981 (Der Kreis Bd.5), S.157-212, hier S.199ff.).
1.2 Behördengeschichte nach 1945
Unter dem Einfluss der britischen Besatzung wurden in den ersten Nachkriegsjahren die Landkreise kommunalisiert und die Aufgaben des bisherigen Landrats auf die Ämter des Landrats und des Oberkreisdirektors aufgeteilt (Erste Maßnahme der britischen Besatzung war bereits zuvor die Besetzung der Verwaltungsspitzen mit unbelasteten Personen gewesen; vgl. für Borken Böhringer, S.49. Zur Einführung der Doppelspitze und zur Kommunalisierung der Landkreise vgl. "Verordnung Nr. 21: Abänderung der Deutschen Gemeindeordnung vom 01. April 1946", in: Amtsblatt der Militärregierung Deutschland (Britisches Kontrollgebiet) Nr.7, S.127-149 und "Gesetz über die Eingliederung staatlicher Sonderbehörden der Kreisstufe in die Kreis- und Stadtverwaltungen" vom 30. April 1948, in: GV. NRW. 1948, S.180f.). Diese Veränderungen blieben für die Verfassung der Kreise maßgeblich, auch wenn die am 01. Oktober 1953 in Kraft getretene Landkreisordnung für das Land Nordrhein-Westfalen die in den britischen Maßnahmen erkennbare Tendenz zu einer völligen Kommunalisierung teilweise wieder zurückschraubte. Bei einer stärkeren Gewichtung der kommunalen Aufgaben waren die Kreise doch weiterhin ein Verbindungsglied zwischen der staatlichen und der kommunalen Verwaltung: Der Oberkreisdirektor fungierte im Zuge der Organleihe als unterste staatliche Verwaltungsbehörde (Landkreisordnung für das Land Nordrhein-Westfalen vom 21. Juli 1953, in: GV. NRW. 1953, S.305-312).
Neben den verfassungsmäßigen Neuerungen ist für den Kreis Borken in der Nachkriegszeit auch eine Gebietsänderung zu konstatieren: Auf der Grundlage des "Pariser Abkommens" vom 22. März 1949 wurde ein Teil der Gemeinde Suderwick unter niederländische Auftragsverwaltung gestellt. Dieses Gebiet von 27 ha Fläche fiel am 01. August 1963 an die deutsche Verwaltung und damit an den Kreis Borken zurück (Böhringer, S. 56 und 78).
Weitere einschneidende Umstrukturierungen ergaben sich durch die in Nordrhein-Westfalen insgesamt von 1966 bis 1975 reichende Gebiets- und Verwaltungsreform auf kommunaler Ebene. Am Ende eines langwierigen Diskussionsprozesses (ausführlich beschrieben bei Böhringer, S.78ff.) nahm der nordrhein-westfälische Landtag am 08. Mai 1974 das sogenannte Münster/Hamm-Gesetz an, das zum 01. Januar 1975 in Kraft trat und für das Westmünsterland die Bildung eines neuen Kreises mit Kreissitz in Borken vorsah. Dieser neue Kreis Borken setzt sich zusammen aus den Gemeinden der alten Kreise Borken und Ahaus, wobei die Stadt Isselburg neu gebildet, die Gemeinde Raesfeld mit dem (vom Kreis Recklinghausen abgespaltenen) Erle zusammengelegt und die Gemeinde Dingden an den Kreis Wesel abgegeben wurde. Zum neuen Kreisgebiet kamen ferner die bisher kreisfreie Stadt Bocholt und die ursprünglich zum Kreis Coesfeld gehörende Stadt Gescher hinzu (Gesetz zur Neugliederung der Gemeinden und Kreise des Neugliederungsraumes Münster/Hamm (Münster/Hamm-Gesetz) vom 09. Juli 1974, in: GV. NRW. 1974, Bd.1, § 56, S.423 und Anlagen 54a/b, S.650-654).
Die 1946 eingeführte Doppelspitze von Oberkreisdirektor und Landrat wurde auch in Borken mit der Landtagswahl 1999 wieder abgeschafft. Seitdem sind die Aufgaben des bisherigen Oberkreisdirektors und des ehrenamtlichen Landrats in der alle fünf Jahre zum jeweiligen Kommunalwahltermin direkt zu wählenden Person des Landrats bzw. der Landrätin neuen Zuschnitts zusammengefasst (Nach dem am 06. Mai 1994 vom Landtag beschlossenen Gesetz zur Änderung der Kommunalverfassung musste spätestens bis zur Kommunalwahl 1999 in allen Kommunen und Kommunalverbänden die "Doppelspitze" wieder abgeschafft werden.).
2. Liste der Amtsträger
(Die Daten der Landräte bzw. Oberkreisdirektoren nach Grundriss zur deutschen Verwaltungsgeschichte 1815-1945, hg. v. Walther Hubatsch, Bd.8, Westfalen, Marburg 1980, S.77 und Romeyk, Horst: Kleine Verwaltungsgeschichte Nordrhein-Westfalens, Siegburg 1988 (Veröffentlichung der Staatlichen Archive des Landes Nordrhein-Westfalen, Reihe C, Bd.25), S.316. Vgl. ausführlicher zu den Biographien Mildner, Christine: "... Männer von reifer Lebensbildung...". Leben und Wirken der Landräte und Oberkreisdirektoren von Ahaus und Borken und der Oberbürgermeister und Stadtdirektoren von Bocholt, in: "... das Beste der Städte und des platten Landes jederzeit...", S.323-402.)
Landräte des Kreises Borken bis 1946
··Georg Karl (von) Basse (1816) 1817-1847
·Ferdinand Freiherr von Hamelberg 1848-1870
·Wilhelm Bucholtz (1870) 1871-1904
·Stephan Graf von Spee 1904-1931
·Dr. Peter Cremerius (1931) 1932-1945
·Hans Daniel (1945)
Landräte des Kreises Borken ab 1946
··Dr. Hans Strunden (1946)
·Hans Renzel (1946-1952)
·Dr. Josef Bohnenkamp (1952-1954)
·Wilhelm Böggering (1954-1969)
·Alfons Schmeink (1969-1974)
·Franz Skorzak (1975-1992)
·Gerd Wiesmann (seit 1992)
Oberkreisdirektoren des Kreises Borken ab 1946
··Dr. Hans Strunden (1946-1947)
·Alfons Lengert (1947-1972)
·Raimund Pingel (1972-1974)
3. Bestandsgeschichte
Der Bestand "Kreis Borken, Landratsamt" gelangte in mehreren Zugängen an das Staatsarchiv Münster, die jedoch im Einzelnen nicht mehr vollständig nachvollziehbar sind. Die älteste im Zugangsbuch nachweisbare Aktenübernahme erfolgte 1878, weitere Zugänge sind für 1884, 1908, 1926, 1939, 1975, 1976 und 1977 belegt (Vgl. Zugangsbuch 11/1878, 27/1908, 26/1926, 06/1939, 36/1975, 19/1976 (so eingelegter Zettel im alten Findbuch). Ein Zugang einer einzelnen Akte findet sich unter 81/1977. STAMS Dienstreg. 425, fol. 60f. belegt einen weiteren Archivalienzugang aus dem Landratsamt Borken im Jahre 1884. Vgl. zu dem im Zugangsbuch genannten Aktenübernahmen auch STAMS Dienstreg. 424, fol. 100-104 (mit Übergabeliste); STAMS Dienstreg. 426 (Schreiben des Landrats vom 04. September 1908, die Übergabeliste fehlt); STAMS Dienstreg. 427 (Schreiben des Landrats vom 13. Juli 1926)). Die Borkener Archivalien wurden zunächst einem Sammelbestand "Regierungsbezirk Münster, Kreise" zugeordnet, der 1946 von Staatsarchivar Dr. Joseph Prinz in Einzelbestände aufgeteilt wurde (Vgl. STAMS Alte Rep. 457 (Sammelfindbuch mit Revisionsnotizen von Joseph Prinz, 1946)). Die bei dieser Gelegenheit von Prinz entnommenen Akten sogenannter "Vorbehörden" wurden, soweit noch vorhanden, bei einer 1971 vorgenommenen Revision des Bestandes wieder integriert. Klassifikation und Titelaufnahme blieben dagegen in dem 1971 entstandenen separaten Findbuch gegenüber dem Stand von 1946 weitgehend unverändert. Zur Ergänzung gab man dem Findbuch 1971 ein Verzeichnis der bei der Kreisverwaltung Borken aufbewahrten Akten bei (Vgl. das alte Findbuch (bislang Signatur STAMS B 253) mit Vorwort von Buchholz). Die nach Erstellung dieses Findbuchs 1975-1977 erfolgten Zugänge wurden handschriftlich nachgetragen.
Der Bestand "Kreis Borken, Landratsamt" im Staatsarchiv Münster umfasst insgesamt 195 Nummern, die sich aus 224 einzelnen Akten zusammensetzen. Der größte Teil des Bestandes enthält Akten, deren Laufzeit von 1804 bis 1928 reicht (=Findbuch B 253, Band 1); im Umfang entsprechen sie damit ungefähr 60% der erhaltenen Unterlagen des Landratsamtes aus der Zeit von 1946 (Zu dem im Kreisarchiv Borken verwahrten Unterlagen des Landratsamtes s. u. Kapitel 5.2.). Im Bestand finden sich auch mehrere in französischer Zeit 1811-1813 oder in der Übergangszeit 1813-1816 angelegte und nach 1816 fortgeführte Akten, die ausdrücklich mit der Vorprovenienz "Arrondissement Rees" bzw. "Kreis Rees" gekennzeichnet sind. Inhaltlich erstrecken sich die Akten des Landratsamts Borken bis 1928 auf folgende Hauptthemenbereiche: allgemeine Verwaltung (Landeshoheit, Verfassung, Statistik, Personal etc.) Migration, Juden, Polizei, Zensur, Finanzen, Militär, Kommunalaufsicht, Handel und Gewerbe, Landwirtschaft, Kirchenangelegenheiten, Armenfürsorge und Stiftungen, Schulen, Vereinswesen, Gesundheitswesen, Verkehrswesen. Dieser Teil des Bestandes umfasst somit praktisch alle Aufgabenbereiche des Landrates vor 1946, wobei quantitative Schwerpunkte im Bereich von Militär, Handel und Gewerbe, Kirche und Schulen zu erkennen sind. Einbürgerungsakten des Kreises Borken sind im Bestand K 406/Kreis Borken, Einbürgerungen enthalten. Die Einbürgerungsakten wurden bei der Kreis- und Stadtbehörde gebildet, dem Regierungspräsidenten zur Einbürgerungsentscheidung vorgelegt und nach erfolgter Entscheidung an die aktenbildende Kreis- oder Stadtbehörde zurückgegeben. Die Abgabe an die nordrhein-westfälischen Staatsarchive erfolgte gemäß Runderlass Innenminister NRW vom 13. Oktober 1973 bzw. entsprechenden Verfügungen der zuständigen Regierungspräsidenten.
4. Arbeitsbericht
Die vorliegende Verzeichnung des Bestandes "Kreis Borken, Landratsamt" soll das Findbuch von 1971 und dessen handschriftliche Ergänzungen ablösen. Sie wurde 1997 von den Referendarinnen und Referendaren Lorenz Friedrich Beck, Annette Hennigs, Robert Meier, Monica Sinderhauff und Peter Wiegand begonnen. Die Referendarinnen und Referendare Matthias Meusch, Klaus Nippert, Kathrin Pilger, Marcus Stumpf und Martina Wiech führten diese Arbeit 1999 fort. Ziel der erneuten Verzeichnung war vor allem eine tiefere Erschließung des Bestands, wozu auch eine neue, detailliertere Klassifikation erarbeitet wurde. Umgruppierungen oder Umsignierungen wurden dagegen nicht vorgenommen.
5. Hinweise auf andere Bestände
5.1. Weitere Bestände im Staatsarchiv Münster
Für weitere Angaben zur Geschichte des Kreises Borken im 19. und 20. Jahrhundert (Für die Zeit vom Ende des Alten Reiches bis 1816 kommen für den Bereich des späteren Kreises Borken auch die Bestände der jeweiligen Behörden der Übergangszeit in Frage; vgl. dazu das sachthematische Inventar Kohl, Wilhelm/Richtering, Helmut (Bearb.): Behörden der Übergangszeit 1802-1816, Münster 1964) kommen im Staatsarchiv Münster u.a. die Bestände der übergeordneten staatlichen Behörden, insbesondere der Regierung Münster, in Frage (vgl. Findbücher B 201-227). Darüber hinaus sind die Akten weiterer im 19. und 20. Jahrhundert auf Kreisebene tätiger Einrichtungen staatlicher Verwaltung einschlägig, z. B. Akten der Kreispolizeibehörde Borken (vgl. Bestand K 306/Kreispolizeibehörde Borken), des Kreissiedlungsamtes Borken (Landessiedlungsamt Münster und Kreissiedlungsämter, ca. 1934-1957, darunter 320 noch unverzeichnete Akten des Kreissiedlungsamtes Borken), des Kreisgerichts (Kreisgericht Borken, 7 Akten, 1844-1876, Findbuch B 527) sowie die Akten, Bücher und Karten des Katasteramtes (Katasterämter im Regierungsbezirk Münster, darunter für Borken: Findbuch K 504/Katasteramt Borken, Katasterbücher: Findbuch K 552/Katasterbücher im Regierungsbezirk Münster; Karten: Findbuch W 052/Karten K (Katasterkarten)). Aus dem Bereich des nichtstaatlichen Schriftguts können einzelne im Kreisgebiet entstandene Guts- und Familienarchive herangezogen werden; zu nennen ist hier insbesondere das zum Depositum von Landsberg-Velen gehörende Archiv des Gutes Pröbsting, das unter Landrat Karl (von) Basse als Sitz der Kreisverwaltung diente (v. Landsberg-Velen (Dep.), Pröbsting, darin Urkunden (Findbuch A 450 Pr I bzw. unverzeichnet) und Akten des 16.-19. Jh. (Findbuch A 450 Pr II)). Darüber hinaus sind aus diesem Depositum das Archiv des Stammsitzes Velen mit Materialien über den Landwirtschaftlichen Kreisverein Borken im Nachlass Max Graf von Landsberg-Velen (v. Landsberg-Velen (Dep.), Velen, darin 770 Urkunden (1266-1904), Findbuch A 450 Ve I und Akten des 16.-20. Jh., Findbuch A 450 Ve II, Bde. 1-4) und der Nachlass des u.a. auch als Oberkommandant des Landwehr im Kreis Borken tätigen Freiherrn bzw. Grafen Ignaz von Landsberg-Velen (v. Landsberg-Velen (Dep.), Ignaz von Landsberg-Velen, Akten 1792-1871, Findbuch A 450 XN) von Interesse. Für die im Bestand "Kreis Borken, Landratsamt" nicht dokumentierte Zeit des Nationalsozialismus sind im Staatsarchiv Münster die erhaltenen Unterlagen der zuständigen Gau- und Kreisleitung der NSDAP heranzuziehen. (Vgl. v.a. NSDAP Gauleitung Westfalen-Nord, Gauinspekteure, insgesamt 111 Akten (1933-1939), Findbuch C 2 und NSDAP Kreis- und Ortsgruppenleitung, insgesamt 137 Akten, Gau Westfalen-Nord, darin zum Kreis Borken-Bocholt, Kreisleitung: Volkssturm 1944-1945.)
5.2 Kreisarchiv Borken
Im Kreisarchiv Borken befinden sich weitere umfangreiche Teile der Registratur des Kreises Borken vor 1946: Insgesamt umfasst dieser (Teil-)Bestand 137 Akten bzw. 5 lfd. m., d.h. etwa 40 % der erhaltenen Überlieferung; die Laufzeiten reichen von 1811 bis 1933 (Das Findbuch des Kreisarchivs weist zwei Akten des Bestands als fehlend aus.). Die Provenienzen Landratsamt und Kreisausschuss sind nicht getrennt, doch werden im Findbuch des Kreisarchivs nur 10 Akten mit der Provenienz Kreisausschuss ausgewiesen.
Bei dem im Kreisarchiv verwahrten (Teil-)Bestand handelt es sich offenbar um jene Akten, die während des Zweiten Weltkriegs 1942 aufgrund ihrer besonderen historischen Bedeutung von damaligen ehrenamtlichen Kreisarchivar, dem Vorgeschichtler Winkelmann, ausgewählt und nach Brakel geflüchtet wurden. Sie entgingen damit der Zerstörung beim Brand des Kreishauses, auf dessen Dachboden die Altregistratur untergebracht war. (STAMS Dienstreg. 738. Gleiches berichtet schon ein Schreiben des Borkener Landrats an den Regierungspräsidenten in Warendorf vom 19. März 1946 über die Situation des Kreisarchivs in Borken in STAMS Dienstreg. 811. Anders die Angaben der Kreisverwaltung zu den Kriegsverlusten in STAMS Dienstreg. 809, wonach angeblich sämtliche Akten des Landratsamts durch Kriegseinwirkungen verloren gegangen seien.)
Bei einem Besuch in Borken fand Staatsarchivar Dr. Wolfgang Leesch im März 1947 drei dieser ursprünglich vier geflüchteten Kisten in der Notunterkunft des Landratsamtes vor. Ein anlässlich der Aussonderung und Flüchtung der Akten angelegtes Verzeichnis war jedoch nicht auffindbar. Obwohl der Aktenvermerk von Dr. Leesch berichtet, dass dem Staatsarchiv trotz einiger Bedenken seitens der Kreisverwaltung die Abgabe der Akten zugesichert worden sei, verblieben diese in den folgenden Jahren weiterhin in Borken. (STAMS Dienstreg. 738: Bedenken wurden dahingehend erhoben, dass eine Benutzung der Akten zu Zwecken der Heimatforschung bei ihrer Verwahrung im Staatsarchiv Münster erschwert würde. STAMS Dienstreg. 738 enthält zudem Aktenvermerke von Staatsarchiv Wilhelm Kohl, denen zufolge die Abgabe im Oktober 1850 und April 1852 erneut zugesichert worden sei, sowie mehrere schriftliche Abgabeaufforderungen an die Kreisverwaltung. Im September 1852 lehnte der Borkener Oberkreisdirektor die Überlassung der Akten an das Staatsarchiv ab.)
Die Akten des Kreises Borken vor 1946 bilden heute den ältesten Bestand des seit 1978 unter hauptamtlicher Leitung stehenden Kreisarchivs Borken (Erste Bemühungen, in Borken ein Kreisarchiv einzurichten, lassen sich schon in den 1930er und 1940er Jahren nachweisen; vgl. dazu STAMS Dienstreg. 738 und 809). Im Vergleich zu dem im Staatsarchiv Münster befindlichen Archivalien ist keine deutliche inhaltliche Abgrenzung zu erkennen: Thematisch deckt auch der Bestand des Kreisarchivs die wesentlichen Aufgaben des Landratsamts vor 1946 ab; der quantitative Schwerpunkt liegt auf den Bereichen Kirchen und Verkehr, die zusammen etwa 50 % des Bestandes ausmachen. Die in Borken befindlichen Akten weisen vergleichsweise lange Laufzeiten auf und haben häufig einen engeren Lokalbezug (z.B. Akten zu einzelnen Pfarr- oder Jugendgemeinden) als die im Staatsarchiv liegenden Archivalien.
Hinzuweisen ist schließlich auch auf die im Kreisarchiv Borken verwahrten Archivalien des Kreises nach 1946 sowie auf die dort befindlichen Zeitungen und Nachlässe.
5.3 Andere Archive
Neben dem Staatsarchiv Münster und dem Kreisarchiv Borken können u.a. die Bestände folgender Archive Material zur Kreisgeschichte erhalten:
Stadtarchiv Bocholt: dort u.a. Kreishandwerkerschaft Borken-Bocholt (49 Kartons)
Stadtarchiv Borken u.a. kommunale Archive des Kreisgebiets: dort z.B. im Kreisgebiet erschienene Zeitungen in Ergänzung zu den Beständen des Kreisarchivs
Westfälisches Archivamt: Familien- und Adelsarchive im Kreisgebiet; vgl. dazu: Adelsarchive in Westfalen. Die Bestände der Vereinigten Westfälischen Adelsarchive e.V. - Kurzübersicht -, bearb. v. Wolfgang Bockhorst, Münster 1998 (=Vereinigte Westfälische Adelsarchive e.V., Veröffentlichung Nr.9)
Westfälisches Wirtschaftsarchiv: Unterlagen der für das Kreisgebiet zuständigen Kammern und Verbände, Archive im Kreisgebiet ansässiger Firmen
Staatsarchiv Detmold: Personenstandsüberlieferungen aus dem Kreisgebiet
Landeskirchliches Archiv Bielefeld und Bistumsarchiv Münster: Kirchliche Überlieferung
6. Literaturverzeichnis
"... das Beste der Städte und des platten Landes jederzeit ..." - aus dem Werden und Wirken des Westmünsterland-Kreises Borken, hg. v. Kreis Borken, Borken 1995.
Der Kreis Borken, hg. v. Kreis Borken, Stuttgart 1982.
Hundert Jahre Kreisordnung in Nordrhein-Westfalen, hg. v. Landkreistag Nordrhein-Westfalen, München 1988.
Unruh, Georg Christoph von: Der Kreis. Ursprung und Ordnung einer kommunalen Körperschaft, Köln u.a. 1964.
Bonn, im März 2007
gez. Martina Wiech
224 Akten.
Bestand
German
Kreis Borken (Hg.), Der Kreis Borken, Stuttgart 1982; Wilhelm Kohl, Geschichte des Kreisgebietes bis zum Übergang an Preußen, in: Der Kreis Borken, 1982, S. 80-102.
Böhringer, Dieter: "... thätig und überlegt zu handeln ...", in: "... das Beste der Städte und des platten Landes jederzeit ..." - Aus dem Werden und Wirken des Westmünsterland-Kreises Borken, Borken 1995
Gelpke, Franz: Die geschichtliche Entwicklung des Landrathamtes der Preußischen Monarchie unter besonderer Berücksichtigung der Provinzen Brandenburg, Pommern und Sachsen, Berlin 1902
Gillen, Werner: 50 Jahre kreisfreie Stadt Bocholt, in: Unser Bocholt 25 (1974), Heft 1
Groeben, Klaus von der: Landkreis und Verbandstätigkeit im nationalsozialistischen Staat, in: ders./ Heide, Hans-Jürgen von der: Geschichte des Deutschen Landkreistages, Köln/Berlin 1981 (Der Kreis Bd.5), S.157-212.
Mildner, Christine: "... Männer von reifer Lebensbildung...". Leben und Wirken der Landräte und Oberkreisdirektoren von Ahaus und Borken und der Oberbürgermeister und Stadtdirektoren von Bocholt, in: "... das Beste der Städte und des platten Landes jederzeit...", S.323-402.
Schmidt-Jortzig, Edzard: Die Entwicklung des Verfassungsrechts der Kreise, in: Hundert Jahre Kreisordnung in Nordrhein-Westfalen, München 1988, S.87-119
Unruh, Georg Christoph von: Der Kreis. Ursprung und Ordnung einer kommunalen Körperschaft, Köln u.a. 1964.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgte Person“ meint eine Person, die einen Entschädigungsanspruch für einen Schaden durch NS-Verfolgung geltend machte. Wenn der Antrag nicht von der verfolgten Person selbst, sondern von einer anderen Person gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ angegeben und ihre Beziehung zur verfolgten Person, soweit vorhanden, vermerkt. In den Quellen wird die verfolgte Person mitunter als „Geschädigter“, die antragstellende Person als „Anspruchsberechtigter“ bezeichnet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.