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Die gräflichen Kreistagsgesandten wenden sich an die Direktoren des Fränkischen Kreises und die bambergischen Räte wegen der bewilligten Reichshilfen und den von den Ständen beizusteuernden Truppenkontingenten (Kopie).
Die gräflichen Kreistagsgesandten wenden sich an die Direktoren des Fränkischen Kreises und die bambergischen Räte wegen der bewilligten Reichshilfen und den von den Ständen beizusteuernden Truppenkontingenten (Kopie).