Jörg Ottlin zu Untermünkheim bekennt und beurkundet, dass er von Philipp Schletz und Hans Wetzel, beide zu Schwäbisch Hall und vom dortigen Rat verordnete Oberheiligenpfleger zu Münkheim, einen bei dem Eselspfad gelegenen und nach Anstößern näher bezeichneten Weinberg im Umfang von 1/2 Morgen zu Erblehen übertragen bekommen hat. Auch namens seiner Erben erteilt der Aussteller hinsichtlich seiner Pächterpflichten (pflegliche Behandlung des Gutes, Unterlassung unerlaubter Verkäufe, Anerkennung des vom Lehensherrn bestimmten Gerichtsstandes, pünktliche und vollständige Abgabenentrichtung etc.) Revers.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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