Mainz, 1628.10.22. (Richter Pfaff). Der B. und Schneider Hieronymus Sprengel quittiert dem Hans Nikolaus Lutz (u.s.Fr. Margreth) die Zahlung des Kaufschillings (1800 fl. B.) für das am 20.3.1628 vor dem gleichen Richter gekaufte Haus nächst dem Leichhof. Im Kaufpreis sind folgende Belastungen einbegriffen: 200 fl. M.W. der Wollweberzunst, 200 fl. M.W. Stocken Sohn. Z.: Hans Span, Bender, und Barthel Rau.

Vollständigen Titel anzeigen