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Maximilian [III.], [erwählter König von Polen], Erzherzog von
Österreich, [Hoch]Meister des Deutschen Ordens, kaiserlicher Kommissar
und Administr...
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Identifikation (Urkunde): Originaldatierung: ... der geben ist den dreyundzwanzigsten Novembris im 1587 iahr
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Maximilian [III.], [erwählter König von Polen], Erzherzog von Österreich, [Hoch]Meister des Deutschen Ordens, kaiserlicher Kommissar und Administrator des Klosters Fulda, bekundet, dass er seinen Untertanen aus Magdlos (Machtloß), den Brüdern Johann (Henne) Gaul und Jobst (Jost) Gaul und ihren Erben, einen Neubruch (gereudt) und eine Schonung (geheck) am Drasenberg [nördlich Schlüchtern] (zum Drasen) verliehen hat. Es folgt eine genaue Beschreibung des verliehenen Gebiets am Drasenberg. Die Brüder Gaul dürfen das Gebiet roden (raumen) und wie ihr Eigengut nach ihrem Ermessen nutzen. Das Gebiet haben sie von ihrer verstorbenen Mutter geerbt. Zuvor hat das Kloster es durch Tausch von den von Lautter (Lautter) erhalten. Die Brüder Gaul haben von dem Lehen an Michaelis [September 29] einen jährlichen Zins von sechs Schilling und sechs Hellern Frankfurter Währung zu zahlen. Für den Fall, dass die Brüder Gaul oder ihre Erben das Lehen verkaufen oder verpfänden wollen, erhält das Kloster das Vorkaufsrecht. Will das Kloster das Lehen nicht erwerben, dürfen sie es anderweitig verkaufen; dem Kloster ist dann der übliche Weinkauf und Handlohn in Höhe von zehn Prozent zu entrichten. Der neue Besitzer hat das Gebiet erneut vom Kloster zu Lehen zu nehmen und den genannten Zins zu zahlen. Wenn die Brüder Gaul, ihre Erben oder die Käufer im Besitz des Lehns angefochten werden, wollen Administrator und Kloster sie unterstützen, soweit es ihnen möglich ist. Ankündigung des Sekretsiegels des Administrators Maximilian. (siehe Abbildungen: Vorderseite, Rückseite)
Weinkauf: Umtrunk zur Feier eines Rechtsgeschäfts, vgl. Handwörterbuch zur deutschen Rechtsgeschichte 5, Sp. 1234 f.
Angaben zum entzogenen Vermögen
Sonstige Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgte Person“ meint eine Person, die einen Entschädigungsanspruch für einen Schaden durch NS-Verfolgung geltend machte. Wenn der Antrag nicht von der verfolgten Person selbst, sondern von einer anderen Person gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ angegeben und ihre Beziehung zur verfolgten Person, soweit vorhanden, vermerkt. In den Quellen wird die verfolgte Person mitunter als „Geschädigter“, die antragstellende Person als „Anspruchsberechtigter“ bezeichnet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.