Kurfürst Philipp von der Pfalz bekundet, dass sich zwischen Hans von Nippenburg (Nipenberg) als Vormund der Veronika (Verena), Tochter dessen Bruders Philipp (+), einerseits und derselben Veronika und ihren nächsten Verwandten (frunden) andererseits Irrungen über die Rechnungslegung und Handlungen in der Vormundschaft zwischen den Jahren 1479 bis 1493 gehalten haben. Auf Ersuchen der zweiten Partei hat der Pfalzgraf sie verhört und dem Kind als Landesfürst einen anderen Vormund, namentlich Orendel von Gemmingen, gesetzt. Kurfürst Philipp entscheidet, dass dieser einige unparteiische, ehrbare Leute zu sich nehmen soll, die die Baugüter des Kindes und den Hof, den Hans von Nippenburg innehatte, in Augenschein nehmen und sie auf Kosten Hansens wiederherstellen sollen. Auch Haus, Hof, "mull", Scheuer usw. mitsamt der Fahrhabe sind auf dessen Kosten wiederaufzurichten, wenn sie verfallen oder vernachlässigt worden wären. Weiter soll Hans von Nippenburg dem Kind 165 Gulden zu jährlich 8 1/4 Gulden Gülte binnen eines Vierteljahrs anweisen und 15 Gulden an barem Geld bezahlen, womit die Parteien geschlichtet sein sollen.