K 1 - Verein für christliche Kunst (Bestand)
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K 1
Landeskirchliches Archiv Stuttgart (Archivtektonik) >> K - Einrichtungen, Werke, Vereine
1838-1971 (1987)
Einleitung: Geschichte des Vereins für christliche Kunst
In einem Konsistorialerlaß des Jahres 1846 demzufolge man oft die Konfession eines Ortes schon am Zustand der Kirche erkennen könne, kommt zum Ausdruck, daß sowohl in künstlerischer als auch in konservatorischer Hinsicht auf diesem Gebiet Handlungsbedarf bestand. Vor diesem Hintergrund trat erstmals 1846 in Berlin, ab 1852 regelmäßig in Eisenach eine Kirchenkonferenz unter dem Stuttgarter Prälaten und Oberhofprediger Karl Grüneisen (1802-1878) zusammen, die es sich zum Ziel gesetzt hatte, die Erkenntnisse der Kunst für Gotteshäuser und für den Gottesdienst zu erneuern.
Auf Grüneisens unmittelbare Anregung hin kam es schließlich am 9. Februar 1857 "zufolge dem Anstoß, welchen der Kirchentag in Elbersfeld 1851 gegeben und dem Vorgang, welchen hienach der Berliner Verein für religiöse Kunst in der evangelischen Kirche seit 1852 gebildet" auf dem Präsidentenzimmer des Konsistoriums zur Konstituierung des Verein für christliche Kunst in der evangelischen Kirche Württembergs. Die Rechtsfähigkeit erlangte der Verein aber erst am 02.02.1882 aufgrund einer königlichen Entschließung
Gemäß den Statuten beabsichtigte der Verein sich für die folgenden Punkte einzusetzen:
"1a.) die würdige Einrichtung und Ausstattung kirchlicher Räume, vornehmlich der Altäre, Beschaffung heiliger Gefäße, Cruzifixe usw.,
b.) die Verbreitung guter christlicher Bilder in den Schulen und Familien.
2.) Den ersten Zweck (1,a) verfolgt der Verein durch Berathung und Unterstützung von Gemeinden, welche sich mit ihm in's Benehmen setzen, und hat dabei vorzugsweise solche Gemeinden zu berücksichtigen, in welchen er Mitglieder zählt.
3.) Zum Behufe der zweiten Aufgabe (1,b) tritt der dießseitige Verein in Verbindung mit dem gleichnamigen deutschen Vereine..."
Von Beginn an beruhte der Verein auf freier Mitgliedschaft, stellte sich aber unter den Schutz und Beistand der Kirchenleitung und wurde ihr arbeitsmäßig eingegliedert - ein System, daß sich zwar bis heute bewährte, aber hinsichtlich der Aktenlage auch Probleme mit sich brachte, indem dieselbe an manchen Stellen kaum oder gar nicht von der Registratur des Oberkirchenrates zu trennen ist. (z.B. Glockenbeschlagnahme 1917 unter A 26 Nr. 1478ff. bzw. "Verein für christliche Kunst unter A 26 Nr. 1470 und 1471 bzw. A 126 Nr. 437)
Der Verein übte die Kunstberatung für die Landeskirche aus und stellte Fachleute und Gutachter (z.B. die Architekten Christian Leins, Heinrich Dolmetsch, Theodor Fischer, Martin Elsäßer; als Hauptberater fungierten Rudolf Lempp, Wilhelm Jost, Hans Seytter), die den Gemeinden in allen Kunst- und Baufragen mit Rat und Tat zur Seite stehen sollten. Auch finanzielle Beihilfen zu Bauvorhaben oder der Beschaffung von Altargeräten und Paramenten wurden und werden gewährt.
Karl Grüneisen hatte bis zu seinem Tode im Jahre 1878 die Leitung des Vereins inne, ihm folgten:
Prälat Dr. Heinrich Merz (1878-1895),
Prälat Dr. Johannes Merz (1895-1924) ,
Prälat Dr. Heinrich Holzinger (1924-1933),
Kirchenrat Georg Kopp (1933-1953)
Kirchenrat Adolf Gommel.
Eine Eingliederung des Vereins in die nationalsozialistische Reichskunstkammer konnte 1935 abgewehrt und somit die kirchliche Kunstbetreuung unabhängig weitergeführt werden, eine Beteiligung an Ausstellungen war jedoch ausgeschlossen.
Tiefe Spuren hinterließ der II. Weltkrieg. 65 evangelische Kirchen waren in Württemberg durch Spreng- und Brandbomben in Schutt und Asche gelegt worden, bedeutende Kunstschätze für immer verloren. Der Wiederaufbau wurde zunächst durch knappe Baumaterialien stark gehemmt. Hinzu kam ein erhöhter Bedarf an zusätzlichen Kirchen, die von Flüchtlingen an konfessionsfremden Orten benötigt wurden und in den nach wiedereingekehrter Normalisierung durch die Währungsreform entstehenden Großsiedlungen im Umfeld der rasch wachsenden Industriezentren.
Ab 1971 ruhten die Aktivitäten des Vereins weitestgehend und nach 23 jähriger Pause fand erst 1993 wieder eine ordentliche Mitgliederversammlung statt. Aus diesem Grunde bot sich das Jahr 1971 für einen zeitlichen Schnitt zwischen Archivgut und Registraturgut an.
Am 17.05.1993 wird eine neue Satzung erlassen und der Name des Vereins in "Verein für Kirche und Kunst in der württembergischen Landeskirche" geändert.
---
Bestandsgeschichte
Das Archivgut des Vereins für christliche Kunst wurde dem Landeskirchlichen Archiv Stuttgart im Jahre 1998 übergeben und in den folgenden Jahren von Birgitta Häberer archivisch erschlossen.
Die zum Teil rein chronologisch geführten Akten wurden nach Ortsbetreffen aufgegliedert, um einen leichteren Zugriff für die im Regelfall ortsbezogene Forschung zu ermöglichen. Diese "Ortsakten" wurden alphabetisch geordnet, die benannten Orte sind daher im Index nicht gesondert aufgeführt. Es finden sich hierbei im Einzelfall neben Architektengutachten auch Planunterlagen.
Daneben sind eine Reihe von sachthematisch aufgebauten Akten überliefert, welche auf alle Fälle auch für Recherchen nach örtlichen Baulichkeiten immer mit herangezogen werden sollten.
Bei der dritten großen Gruppe des Bestandes, den Rechnungen, wurden die Einnahmebelege der Mitgliederbeiträge kassiert, da der Mitgliederstand in entsprechenden Listen dokumentiert ist.
Einleitung: In einem Konsistorialerlaß des Jahres 1846 demzufolge man oft die Konfession eines Ortes schon am Zustand der Kirche erkennen könne, kommt zum Ausdruck, daß sowohl in künstlerischer als auch in konservatorischer Hinsicht auf diesem Gebiet Handlungsbedarf bestand. Vor diesem Hintergrund trat erstmals 1846 in Berlin, ab 1852 regelmäßig in Eisenach eine Kirchenkonferenz unter dem Stuttgarter Prälaten und Oberhofprediger Karl Grüneisen (1802-1878) zusammen, die es sich zum Ziel gesetzt hatte, die Erkenntnisse der Kunst für Gotteshäuser und für den Gottesdienst zu erneuern.
Auf Grüneisens unmittelbare Anregung hin kam es schließlich am 9. Februar 1857 "zufolge dem Anstoß, welchen der Kirchentag in Elbersfeld 1851 gegeben und dem Vorgang, welchen hienach der Berliner Verein für religiöse Kunst in der evangelischen Kirche seit 1852 gebildet" auf dem Präsidentenzimmer des Konsistoriums zur Konstituierung des Verein für christliche Kunst in der evangelischen Kirche Württembergs. Die Rechtsfähigkeit erlangte der Verein aber erst am 02.02.1882 aufgrund einer königlichen Entschließung
Gemäß den Statuten beabsichtigte der Verein sich für die folgenden Punkte einzusetzen:
"1a.) die würdige Einrichtung und Ausstattung kirchlicher Räume, vornehmlich der Altäre, Beschaffung heiliger Gefäße, Cruzifixe usw.,
b.) die Verbreitung guter christlicher Bilder in den Schulen und Familien.
2.) Den ersten Zweck (1,a) verfolgt der Verein durch Berathung und Unterstützung von Gemeinden, welche sich mit ihm in's Benehmen setzen, und hat dabei vorzugsweise solche Gemeinden zu berücksichtigen, in welchen er Mitglieder zählt.
3.) Zum Behufe der zweiten Aufgabe (1,b) tritt der dießseitige Verein in Verbindung mit dem gleichnamigen deutschen Vereine..."
Von Beginn an beruhte der Verein auf freier Mitgliedschaft, stellte sich aber unter den Schutz und Beistand der Kirchenleitung und wurde ihr arbeitsmäßig eingegliedert - ein System, daß sich zwar bis heute bewährte, aber hinsichtlich der Aktenlage auch Probleme mit sich brachte, indem dieselbe an manchen Stellen kaum oder gar nicht von der Registratur des Oberkirchenrates zu trennen ist. (z.B. Glockenbeschlagnahme 1917 unter A 26 Nr. 1478ff. bzw. "Verein für christliche Kunst unter A 26 Nr. 1470 und 1471 bzw. A 126 Nr. 437)
Der Verein übte die Kunstberatung für die Landeskirche aus und stellte Fachleute und Gutachter (z.B. die Architekten Christian Leins, Heinrich Dolmetsch, Theodor Fischer, Martin Elsäßer; als Hauptberater fungierten Rudolf Lempp, Wilhelm Jost, Hans Seytter), die den Gemeinden in allen Kunst- und Baufragen mit Rat und Tat zur Seite stehen sollten. Auch finanzielle Beihilfen zu Bauvorhaben oder der Beschaffung von Altargeräten und Paramenten wurden und werden gewährt.
Karl Grüneisen hatte bis zu seinem Tode im Jahre 1878 die Leitung des Vereins inne, ihm folgten:
Prälat Dr. Heinrich Merz (1878-1895),
Prälat Dr. Johannes Merz (1895-1924) ,
Prälat Dr. Heinrich Holzinger (1924-1933),
Kirchenrat Georg Kopp (1933-1953)
Kirchenrat Adolf Gommel.
Eine Eingliederung des Vereins in die nationalsozialistische Reichskunstkammer konnte 1935 abgewehrt und somit die kirchliche Kunstbetreuung unabhängig weitergeführt werden, eine Beteiligung an Ausstellungen war jedoch ausgeschlossen.
Tiefe Spuren hinterließ der II. Weltkrieg. 65 evangelische Kirchen waren in Württemberg durch Spreng- und Brandbomben in Schutt und Asche gelegt worden, bedeutende Kunstschätze für immer verloren. Der Wiederaufbau wurde zunächst durch knappe Baumaterialien stark gehemmt. Hinzu kam ein erhöhter Bedarf an zusätzlichen Kirchen, die von Flüchtlingen an konfessionsfremden Orten benötigt wurden und in den nach wiedereingekehrter Normalisierung durch die Währungsreform entstehenden Großsiedlungen im Umfeld der rasch wachsenden Industriezentren.
Ab 1971 ruhten die Aktivitäten des Vereins weitestgehend und nach 23 jähriger Pause fand erst 1993 wieder eine ordentliche Mitgliederversammlung statt. Aus diesem Grunde bot sich das Jahr 1971 für einen zeitlichen Schnitt zwischen Archivgut und Registraturgut an.
Am 17.05.1993 wird eine neue Satzung erlassen und der Name des Vereins in "Verein für Kirche und Kunst in der württembergischen Landeskirche" geändert.
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Das Archivgut des Vereins für christliche Kunst wurde dem Landeskirchlichen Archiv Stuttgart im Jahre 1998 übergeben und in den folgenden Jahren von Birgitta Häberer archivisch erschlossen.
Die zum Teil rein chronologisch geführten Akten wurden nach Ortsbetreffen aufgegliedert, um einen leichteren Zugriff für die im Regelfall ortsbezogene Forschung zu ermöglichen. Diese "Ortsakten" wurden alphabetisch geordnet, die benannten Orte sind daher im Index nicht gesondert aufgeführt. Es finden sich hierbei im Einzelfall neben Architektengutachten auch Planunterlagen.
Daneben sind eine Reihe von sachthematisch aufgebauten Akten überliefert, welche auf alle Fälle auch für Recherchen nach örtlichen Baulichkeiten immer mit herangezogen werden sollten.
Bei der dritten großen Gruppe des Bestandes, den Rechnungen, wurden die Einnahmebelege der Mitgliederbeiträge kassiert, da der Mitgliederstand in entsprechenden Listen dokumentiert ist.
In einem Konsistorialerlaß des Jahres 1846 demzufolge man oft die Konfession eines Ortes schon am Zustand der Kirche erkennen könne, kommt zum Ausdruck, daß sowohl in künstlerischer als auch in konservatorischer Hinsicht auf diesem Gebiet Handlungsbedarf bestand. Vor diesem Hintergrund trat erstmals 1846 in Berlin, ab 1852 regelmäßig in Eisenach eine Kirchenkonferenz unter dem Stuttgarter Prälaten und Oberhofprediger Karl Grüneisen (1802-1878) zusammen, die es sich zum Ziel gesetzt hatte, die Erkenntnisse der Kunst für Gotteshäuser und für den Gottesdienst zu erneuern.
Auf Grüneisens unmittelbare Anregung hin kam es schließlich am 9. Februar 1857 "zufolge dem Anstoß, welchen der Kirchentag in Elbersfeld 1851 gegeben und dem Vorgang, welchen hienach der Berliner Verein für religiöse Kunst in der evangelischen Kirche seit 1852 gebildet" auf dem Präsidentenzimmer des Konsistoriums zur Konstituierung des Verein für christliche Kunst in der evangelischen Kirche Württembergs. Die Rechtsfähigkeit erlangte der Verein aber erst am 02.02.1882 aufgrund einer königlichen Entschließung
Gemäß den Statuten beabsichtigte der Verein sich für die folgenden Punkte einzusetzen:
"1a.) die würdige Einrichtung und Ausstattung kirchlicher Räume, vornehmlich der Altäre, Beschaffung heiliger Gefäße, Cruzifixe usw.,
b.) die Verbreitung guter christlicher Bilder in den Schulen und Familien.
2.) Den ersten Zweck (1,a) verfolgt der Verein durch Berathung und Unterstützung von Gemeinden, welche sich mit ihm in's Benehmen setzen, und hat dabei vorzugsweise solche Gemeinden zu berücksichtigen, in welchen er Mitglieder zählt.
3.) Zum Behufe der zweiten Aufgabe (1,b) tritt der dießseitige Verein in Verbindung mit dem gleichnamigen deutschen Vereine..."
Von Beginn an beruhte der Verein auf freier Mitgliedschaft, stellte sich aber unter den Schutz und Beistand der Kirchenleitung und wurde ihr arbeitsmäßig eingegliedert - ein System, daß sich zwar bis heute bewährte, aber hinsichtlich der Aktenlage auch Probleme mit sich brachte, indem dieselbe an manchen Stellen kaum oder gar nicht von der Registratur des Oberkirchenrates zu trennen ist. (z.B. Glockenbeschlagnahme 1917 unter A 26 Nr. 1478ff. bzw. "Verein für christliche Kunst unter A 26 Nr. 1470 und 1471 bzw. A 126 Nr. 437)
Der Verein übte die Kunstberatung für die Landeskirche aus und stellte Fachleute und Gutachter (z.B. die Architekten Christian Leins, Heinrich Dolmetsch, Theodor Fischer, Martin Elsäßer; als Hauptberater fungierten Rudolf Lempp, Wilhelm Jost, Hans Seytter), die den Gemeinden in allen Kunst- und Baufragen mit Rat und Tat zur Seite stehen sollten. Auch finanzielle Beihilfen zu Bauvorhaben oder der Beschaffung von Altargeräten und Paramenten wurden und werden gewährt.
Karl Grüneisen hatte bis zu seinem Tode im Jahre 1878 die Leitung des Vereins inne, ihm folgten:
Prälat Dr. Heinrich Merz (1878-1895),
Prälat Dr. Johannes Merz (1895-1924) ,
Prälat Dr. Heinrich Holzinger (1924-1933),
Kirchenrat Georg Kopp (1933-1953)
Kirchenrat Adolf Gommel.
Eine Eingliederung des Vereins in die nationalsozialistische Reichskunstkammer konnte 1935 abgewehrt und somit die kirchliche Kunstbetreuung unabhängig weitergeführt werden, eine Beteiligung an Ausstellungen war jedoch ausgeschlossen.
Tiefe Spuren hinterließ der II. Weltkrieg. 65 evangelische Kirchen waren in Württemberg durch Spreng- und Brandbomben in Schutt und Asche gelegt worden, bedeutende Kunstschätze für immer verloren. Der Wiederaufbau wurde zunächst durch knappe Baumaterialien stark gehemmt. Hinzu kam ein erhöhter Bedarf an zusätzlichen Kirchen, die von Flüchtlingen an konfessionsfremden Orten benötigt wurden und in den nach wiedereingekehrter Normalisierung durch die Währungsreform entstehenden Großsiedlungen im Umfeld der rasch wachsenden Industriezentren.
Ab 1971 ruhten die Aktivitäten des Vereins weitestgehend und nach 23 jähriger Pause fand erst 1993 wieder eine ordentliche Mitgliederversammlung statt. Aus diesem Grunde bot sich das Jahr 1971 für einen zeitlichen Schnitt zwischen Archivgut und Registraturgut an.
Am 17.05.1993 wird eine neue Satzung erlassen und der Name des Vereins in "Verein für Kirche und Kunst in der württembergischen Landeskirche" geändert.
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Bestandsgeschichte
Das Archivgut des Vereins für christliche Kunst wurde dem Landeskirchlichen Archiv Stuttgart im Jahre 1998 übergeben und in den folgenden Jahren von Birgitta Häberer archivisch erschlossen.
Die zum Teil rein chronologisch geführten Akten wurden nach Ortsbetreffen aufgegliedert, um einen leichteren Zugriff für die im Regelfall ortsbezogene Forschung zu ermöglichen. Diese "Ortsakten" wurden alphabetisch geordnet, die benannten Orte sind daher im Index nicht gesondert aufgeführt. Es finden sich hierbei im Einzelfall neben Architektengutachten auch Planunterlagen.
Daneben sind eine Reihe von sachthematisch aufgebauten Akten überliefert, welche auf alle Fälle auch für Recherchen nach örtlichen Baulichkeiten immer mit herangezogen werden sollten.
Bei der dritten großen Gruppe des Bestandes, den Rechnungen, wurden die Einnahmebelege der Mitgliederbeiträge kassiert, da der Mitgliederstand in entsprechenden Listen dokumentiert ist.
Einleitung: In einem Konsistorialerlaß des Jahres 1846 demzufolge man oft die Konfession eines Ortes schon am Zustand der Kirche erkennen könne, kommt zum Ausdruck, daß sowohl in künstlerischer als auch in konservatorischer Hinsicht auf diesem Gebiet Handlungsbedarf bestand. Vor diesem Hintergrund trat erstmals 1846 in Berlin, ab 1852 regelmäßig in Eisenach eine Kirchenkonferenz unter dem Stuttgarter Prälaten und Oberhofprediger Karl Grüneisen (1802-1878) zusammen, die es sich zum Ziel gesetzt hatte, die Erkenntnisse der Kunst für Gotteshäuser und für den Gottesdienst zu erneuern.
Auf Grüneisens unmittelbare Anregung hin kam es schließlich am 9. Februar 1857 "zufolge dem Anstoß, welchen der Kirchentag in Elbersfeld 1851 gegeben und dem Vorgang, welchen hienach der Berliner Verein für religiöse Kunst in der evangelischen Kirche seit 1852 gebildet" auf dem Präsidentenzimmer des Konsistoriums zur Konstituierung des Verein für christliche Kunst in der evangelischen Kirche Württembergs. Die Rechtsfähigkeit erlangte der Verein aber erst am 02.02.1882 aufgrund einer königlichen Entschließung
Gemäß den Statuten beabsichtigte der Verein sich für die folgenden Punkte einzusetzen:
"1a.) die würdige Einrichtung und Ausstattung kirchlicher Räume, vornehmlich der Altäre, Beschaffung heiliger Gefäße, Cruzifixe usw.,
b.) die Verbreitung guter christlicher Bilder in den Schulen und Familien.
2.) Den ersten Zweck (1,a) verfolgt der Verein durch Berathung und Unterstützung von Gemeinden, welche sich mit ihm in's Benehmen setzen, und hat dabei vorzugsweise solche Gemeinden zu berücksichtigen, in welchen er Mitglieder zählt.
3.) Zum Behufe der zweiten Aufgabe (1,b) tritt der dießseitige Verein in Verbindung mit dem gleichnamigen deutschen Vereine..."
Von Beginn an beruhte der Verein auf freier Mitgliedschaft, stellte sich aber unter den Schutz und Beistand der Kirchenleitung und wurde ihr arbeitsmäßig eingegliedert - ein System, daß sich zwar bis heute bewährte, aber hinsichtlich der Aktenlage auch Probleme mit sich brachte, indem dieselbe an manchen Stellen kaum oder gar nicht von der Registratur des Oberkirchenrates zu trennen ist. (z.B. Glockenbeschlagnahme 1917 unter A 26 Nr. 1478ff. bzw. "Verein für christliche Kunst unter A 26 Nr. 1470 und 1471 bzw. A 126 Nr. 437)
Der Verein übte die Kunstberatung für die Landeskirche aus und stellte Fachleute und Gutachter (z.B. die Architekten Christian Leins, Heinrich Dolmetsch, Theodor Fischer, Martin Elsäßer; als Hauptberater fungierten Rudolf Lempp, Wilhelm Jost, Hans Seytter), die den Gemeinden in allen Kunst- und Baufragen mit Rat und Tat zur Seite stehen sollten. Auch finanzielle Beihilfen zu Bauvorhaben oder der Beschaffung von Altargeräten und Paramenten wurden und werden gewährt.
Karl Grüneisen hatte bis zu seinem Tode im Jahre 1878 die Leitung des Vereins inne, ihm folgten:
Prälat Dr. Heinrich Merz (1878-1895),
Prälat Dr. Johannes Merz (1895-1924) ,
Prälat Dr. Heinrich Holzinger (1924-1933),
Kirchenrat Georg Kopp (1933-1953)
Kirchenrat Adolf Gommel.
Eine Eingliederung des Vereins in die nationalsozialistische Reichskunstkammer konnte 1935 abgewehrt und somit die kirchliche Kunstbetreuung unabhängig weitergeführt werden, eine Beteiligung an Ausstellungen war jedoch ausgeschlossen.
Tiefe Spuren hinterließ der II. Weltkrieg. 65 evangelische Kirchen waren in Württemberg durch Spreng- und Brandbomben in Schutt und Asche gelegt worden, bedeutende Kunstschätze für immer verloren. Der Wiederaufbau wurde zunächst durch knappe Baumaterialien stark gehemmt. Hinzu kam ein erhöhter Bedarf an zusätzlichen Kirchen, die von Flüchtlingen an konfessionsfremden Orten benötigt wurden und in den nach wiedereingekehrter Normalisierung durch die Währungsreform entstehenden Großsiedlungen im Umfeld der rasch wachsenden Industriezentren.
Ab 1971 ruhten die Aktivitäten des Vereins weitestgehend und nach 23 jähriger Pause fand erst 1993 wieder eine ordentliche Mitgliederversammlung statt. Aus diesem Grunde bot sich das Jahr 1971 für einen zeitlichen Schnitt zwischen Archivgut und Registraturgut an.
Am 17.05.1993 wird eine neue Satzung erlassen und der Name des Vereins in "Verein für Kirche und Kunst in der württembergischen Landeskirche" geändert.
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Das Archivgut des Vereins für christliche Kunst wurde dem Landeskirchlichen Archiv Stuttgart im Jahre 1998 übergeben und in den folgenden Jahren von Birgitta Häberer archivisch erschlossen.
Die zum Teil rein chronologisch geführten Akten wurden nach Ortsbetreffen aufgegliedert, um einen leichteren Zugriff für die im Regelfall ortsbezogene Forschung zu ermöglichen. Diese "Ortsakten" wurden alphabetisch geordnet, die benannten Orte sind daher im Index nicht gesondert aufgeführt. Es finden sich hierbei im Einzelfall neben Architektengutachten auch Planunterlagen.
Daneben sind eine Reihe von sachthematisch aufgebauten Akten überliefert, welche auf alle Fälle auch für Recherchen nach örtlichen Baulichkeiten immer mit herangezogen werden sollten.
Bei der dritten großen Gruppe des Bestandes, den Rechnungen, wurden die Einnahmebelege der Mitgliederbeiträge kassiert, da der Mitgliederstand in entsprechenden Listen dokumentiert ist.
8,5 lfd. m
Bestand
Evangelische Kirchenkunst der Gegenwart in Württemberg - Festschrift des Vereins für christliche Kunst in der evangelischen Kirche Württembergs zur Feier des 100jährigen Bestehen 1857/1957, hg. v. Adolf Gommel, Stuttgart 1957.
Verein für Christliche Kunst in der Evangelischen Kirche Württembergs
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
11.08.2025, 11:05 MESZ