A. a nat. eiusdem 1354, ind. 8., mensis septembris die 27. hora
prime vel quasi. Vor dem Notar Bruno, Sohn Brunos vom Eigelstein, und den
unten genannten Zeugen erschienen Johann vom Büchel, die
Vernehmungsrichter Heinrich von Neuss und Johann von Essen und der Notar
Hermann von Aldenrode. Johann vom Büchel wies auf den Einspruch Lamberts,
Amtmann des Markgrafen von Jülich zu Kaster (Caster) hin, den dieser bei
den Schöffen von Paffendorf eingelegt hatte und der darauf hinauslief,
dass weder Johann noch jemand in seinem Namen die Bewohner seines Amtes
(in districtu sui officiatus) laden dürfe; wer dagegen verstoße, den
wolle er unter die Erde bringen. Johann bat die Vernehmungsrichter, nach
Paffendorf zu gehen und die Zeugen namentlich zu laden. Darauf erwiderte
Heinrich von Neuss, die Vernehmungsrichter seien von Beginn des
Verfahrens an bereit gewesen, und er solle nun beim Offizial die Ladung
erwirken, die auf den nächsten Gerichtst-ag lauten könne. Darauf lud
Johann die Vernehmungsrichter und den Notar ein, mit ihm im Wagen nach
Paffendorf zu fahren, um dort die Ladung anzuordnen und die Zeugen auf
den Tag nach Michaelis [September30] zu zitieren. Eine andere Art des
Vorgehens wage er aus den bekannten Gründen nicht. Darauf sagte der Notar
Hermann, sein Stand und sein Amt verböten es ihm, als Bote nach
Paffendorf zu gehen und zur Ladung der Zeugen von Tür zu Tür zu eilen.
Dies ist geschehen in der Kammer des Hauses des Vernehmungsrichters
Magister Heinrich. - Zeugen: Johann von Montenaken (Montenaco), Kleriker
der Diözese Lüttich, Jakob von Nimwegen (Novimagio) , Heinrich von Rees
(Reys)und Ananias von Rheinberg (Berke), Kleriker und Notare.