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A. a nat. eiusdem 1354, ind. 8., mensis septembris die 27. hora prime vel quasi. Vor dem Notar Bruno, Sohn Brunos vom Eigelstein, und den unten genannten Zeugen erschienen Johann vom Büchel, die Vernehmungsrichter Heinrich von Neuss und Johann von Essen und der Notar Hermann von Aldenrode. Johann vom Büchel wies auf den Einspruch Lamberts, Amtmann des Markgrafen von Jülich zu Kaster (Caster) hin, den dieser bei den Schöffen von Paffendorf eingelegt hatte und der darauf hinauslief, dass weder Johann noch jemand in seinem Namen die Bewohner seines Amtes (in districtu sui officiatus) laden dürfe; wer dagegen verstoße, den wolle er unter die Erde bringen. Johann bat die Vernehmungsrichter, nach Paffendorf zu gehen und die Zeugen namentlich zu laden. Darauf erwiderte Heinrich von Neuss, die Vernehmungsrichter seien von Beginn des Verfahrens an bereit gewesen, und er solle nun beim Offizial die Ladung erwirken, die auf den nächsten Gerichtst-ag lauten könne. Darauf lud Johann die Vernehmungsrichter und den Notar ein, mit ihm im Wagen nach Paffendorf zu fahren, um dort die Ladung anzuordnen und die Zeugen auf den Tag nach Michaelis [September30] zu zitieren. Eine andere Art des Vorgehens wage er aus den bekannten Gründen nicht. Darauf sagte der Notar Hermann, sein Stand und sein Amt verböten es ihm, als Bote nach Paffendorf zu gehen und zur Ladung der Zeugen von Tür zu Tür zu eilen. Dies ist geschehen in der Kammer des Hauses des Vernehmungsrichters Magister Heinrich. - Zeugen: Johann von Montenaken (Montenaco), Kleriker der Diözese Lüttich, Jakob von Nimwegen (Novimagio) , Heinrich von Rees (Reys)und Ananias von Rheinberg (Berke), Kleriker und Notare.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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