Streit zwischen dem Landrichter zu Lofer (Samson Egger) und dem Stift Berchtesgaden'schen Ammann Barth. Gündther sowie dem Stiftspropst über das Recht auf Inventur (beim verst. Hans Krepper und im Klauswasser ertrunkenen Hans Pechtl), Vormundbestellung, Schuldenverhandlung, Quittungsverbriefung u.a. bei berchtesgad. Grundholden im Ger. Lofer, die vom Fürststift angemaßte Landeshoheit in Teilen des Landgerichts, berchtesg. Zaunerrichtung nahe der Grenze [am Hirschbichl], (Hirsch-)Jagd berchtesg. Jäger im Ger. Lofer (am Gerhardstein etc.) und Verschaffung von Untertanen nach Berchtesgaden (Richter Hieronymus Pittrich). Verweigerung berchtesg. Inventur auch zu Waidring in Tirol. Hofratsentscheid zuungunsten des Fürststifts.
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Streit zwischen dem Landrichter zu Lofer (Samson Egger) und dem Stift Berchtesgaden'schen Ammann Barth. Gündther sowie dem Stiftspropst über das Recht auf Inventur (beim verst. Hans Krepper und im Klauswasser ertrunkenen Hans Pechtl), Vormundbestellung, Schuldenverhandlung, Quittungsverbriefung u.a. bei berchtesgad. Grundholden im Ger. Lofer, die vom Fürststift angemaßte Landeshoheit in Teilen des Landgerichts, berchtesg. Zaunerrichtung nahe der Grenze [am Hirschbichl], (Hirsch-)Jagd berchtesg. Jäger im Ger. Lofer (am Gerhardstein etc.) und Verschaffung von Untertanen nach Berchtesgaden (Richter Hieronymus Pittrich). Verweigerung berchtesg. Inventur auch zu Waidring in Tirol. Hofratsentscheid zuungunsten des Fürststifts.
Erzstift Salzburg Hofrat, BayHStA, Erzstift Salzburg Hofrat 1197
aus: HL 6 Verz.21 Fasz.1
Erzstift Salzburg Hofrat
Erzstift Salzburg Hofrat >> Streitfälle (insbes. mit Bayern), Bittgesuche u.a. in salzb. Gerichten (ohne Mühldorf) und nichtbayer. Aus- land: >> Gerichte Lofer und Lichtenberg-Saalfelden
1581 - 1586
Amtsbücher / Akten
ger
Medium: A = Analoges Archivalie
Egger/ Samson (Landrichter zu Lofer)
Gündther/ Bartlme (Stift Berchtesg. Ammann zu Wildenthal)
Krepper, Hans
Pechtl (FN)/ Hans (zu Pechtl)
Pittrich, Hieronymus (fürststift. Richter zu Berchtesgaden)
Lofer (PB Zell am See)/ Landrichter
Lofer (PB Zell am See)/ Gericht (Land-, Pfleg-)
Berchtesgaden (Lkr. Berchtesgadener Land)/ Fürststift
Berchtesgaden (Lkr. Berchtesgadener Land)/ Propst (Stifts-)+
Pechtl ("Pöchtlpüchl" u.ä., bei Wildenthal, Gde. St.Martin bei Lofer, PB Zell am See)
Hirschbichl (Hirchbühel, Gde. Sankt Martin bei Lofer, PB Zell am See)/
Gerhardstein (BergN nördl. Weißbach bei Lofer, PB Zell am See)
Waidring (PB Kitzbühel)
Tirol
Amtmann, -leute
Inventuren (s. auch Nachlassinventur)
Klauswasser (für die Holztrift)
Ertrinken
Vormundbestellung (Gerhabsetzung)
Schuldenverhandlung
Verbriefungen
Landeshoheit/ im Ger. Lofer
Grenze/ Landes-
Zäune, Feld-
Jagd (s. auch Mitjagd)
Hirsch, -jagd/ (s.a. Mitjagd)
Verschaffung
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
03.04.2025, 13:42 MESZ
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Hierarchie Detailansicht
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- Streitfälle (insbes. mit Bayern), Bittgesuche u.a. in salzb. Gerichten (ohne Mühldorf) und nichtbayer. Aus- land: (Gliederung)
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