Bertold Feur(er) (Fiure), Schultheiß zu Hall, bekundet: Vor Gericht verpflichtete sich Hans Remlin, Bürger zu Hall, gegenüber Wilhelm von Stetten, Altaristen des Frauenaltars, zu einer Gült von 18 Heller aus zwei Hofstätten unterhalb seines Hauses, auf denen zwei Fleischbänke unterhalb der alten unteren Fleischbänke am Eck gestanden haben. Er darf die Hofstätten mit seinem Hause verbinden. Sie haben dem Frauenaltar in der Veldnerinkapelle auf dem Michaelskirchhof gehört; Richter: Hans Schletz, Hans und Arnold von Morstein, Ulrich Schultheiß, Kunz Kleinkunz, Rudolf Eberhart.

Show full title
Landesarchiv Baden-Württemberg
Data provider's object view
Loading...