Schuldforderung. Die Vorinstanz hatte den Appellanten als Inhaber der verschriebenen Ländereien, des Gutes Niedergrind, zur Begleichung einer Schuld seiner Schwiegereltern von 400 Tlr. plus Zinsen verpflichtet. Attentatsvorwurf, weil die Vorinstanz das Urteil zur Exekution aussetzte und Güter des Appellanten im Raum Bislich wegen der ihrer Ansicht nach gegen das klev. Appellationsprivileg verstoßenden RKG-Appellation in Beschlag legen ließ.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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