Herzog Adolf von Kleve-Mark und Graf Friedrich von Moers-Saarwerden vereinbaren gemäß den früheren zwischen dem verstorbenen Erzbischof Friedrich von Köln, Herzog Adolf und dem verstorbenen Grafen Friedrich von Moers, Friedrichs Vater und ihnen selbst (1425, etwa Juli 2, vgl. Kleve-Mark No. 1082) abgeschlossenen Verträgen, daß die Streitigkeiten zwischen Kleve und Moers, besonders über Hof und Lehen Gilverath (Gelverada), unbeschadet der gegenseitigen Ansprüche, bis zum Tode des Grafen Friedrich ruhen sollen. Nur die Streitfälle über eine angeblich klevischer Seits verübten Grenzverletzung bei Orsoy (Abgrenzung einer Landwehr) und über den Besitz einer Rhein-Insel oberhalb der Stadt Orsoy sollen duch beiderseitige Abgeordnete gütlich entschieden werden. Datum manendach na sanct Mathijs.