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Kurfürst Philipp von der Pfalz nimmt seinen Rat Georg, Abt des Klosters Speinshart, und den dortigen Konvent mit Leuten und Gütern in seinen Schutz und Schirm und bestätigt dem Kloster seine Freiheit und Gewohnheit, so wie es der Abt vor dem Kurfürsten erbeten hat. Allen Amtleuten und Untertanen gebietet er die Handhabung und das Kloster nicht zu beschweren.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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