Kurfürst Friedrich II. von Brandenburg übereignet dem Abt Mauritius und dem gesamten Kloster Zinna bei Jüterbog den dritten Pfennig in dem wüsten Dorf Klosterdorf bei Strauberg, den sie von den Brüdern Jürgen und Thilo (gen. die Lowemberge) gekauft haben, sowie die Lehnsherrschaft über die von Krummensee zu Hirschfelde bei Bernau. Zeugen: Hezog Otto III. von Pommern, Bischof Friedrich von Lebus (Kanzler), Graf Friedrich von Orlamünde, Graf Gottfried von Hohenlohe, Dompropst Arndt Tresskow von Magdeburg, Dietrich von Stechow (Dompropst von Brandenburg), Obermarschall Henning Quast, Kammermeister Georg von Waldenfels, Klaus Sparre, Jürgen von Stutternheim, Otto von Schlieben, Baltzer von Uchtenhagen, Hasse von Bredow und andere. am donnrstage nach sante mertens tage nach gots gebortt tusent virhundert vnd darnach Im fünfvndfünfzigstenn jarn;. Coln an der Sprewe. Siegel und Befestigung fehlen
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Kurfürst Friedrich II. von Brandenburg übereignet dem Abt Mauritius und dem gesamten Kloster Zinna bei Jüterbog den dritten Pfennig in dem wüsten Dorf Klosterdorf bei Strauberg, den sie von den Brüdern Jürgen und Thilo (gen. die Lowemberge) gekauft haben, sowie die Lehnsherrschaft über die von Krummensee zu Hirschfelde bei Bernau. Zeugen: Hezog Otto III. von Pommern, Bischof Friedrich von Lebus (Kanzler), Graf Friedrich von Orlamünde, Graf Gottfried von Hohenlohe, Dompropst Arndt Tresskow von Magdeburg, Dietrich von Stechow (Dompropst von Brandenburg), Obermarschall Henning Quast, Kammermeister Georg von Waldenfels, Klaus Sparre, Jürgen von Stutternheim, Otto von Schlieben, Baltzer von Uchtenhagen, Hasse von Bredow und andere. am donnrstage nach sante mertens tage nach gots gebortt tusent virhundert vnd darnach Im fünfvndfünfzigstenn jarn;. Coln an der Sprewe. Siegel und Befestigung fehlen
VII. HA, Allg. Urkundensammlung Nr. 90
VII. HA Urkunden
Urkunden >> A. Brandenburgische Urkunden >> A.07 Märkische Ortschaften >> A.07.08 Orte I-K >> A.07.08.06 Klosterdorf
1455 November 13.
Archivale
Riedel, Cod. dipl. Brand. II. 5, S. 14.
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
20.08.2025, 13:36 MESZ