Bischof Albrecht von Straßburg gelobt gegenüber Kurfürst Philipp von der Pfalz den Burgfrieden für das gemeinsame Schloss Ortenberg, Offenburg, Gengenbach und Zell sowie das gemeinsame Schloss Reichshofen, so wie es in den Burgfrieden zwischen seinen Vorgängern Bischof Wilhelm und Bischof Rudolf von Straßburg mit den Vorfahren Philipps geschehen ist. Dies alles gilt vorbehaltlich der Pfandschaftsauslösung. Bislang sind die mittlerweile verstorbene Grafen Friedrich und Hesso von Leiningen als Obleute für das Schloss in der Ortenau darin inbegriffen gewesen. Als neuen Obmann haben Albrecht und Philipp Wilhelm von Rappoltstein zu Hohenack aufgenommen.