Mattheis Kuner von Ettenheimweiler bekundet, vom Kloster Ettenheimmünster laut (inseriertem) Lehenbrief vom selben Tag den Halbteil des Meierhofs zu Ettenheimweiler zu Erblehen empfangen zu haben. Die geforderten Leistungen sind identisch mit denen der Ausfertigung von 1624 März (siehe GLA 27 a/309). Als Sicherheit verpfändet er 6 Mannshauet Acker im Schublin (Anlieger: Vogt von Wagenstatt, Saumergäßlein, Thomas Herbstreitt)