Hans Vaihingen, ein Urteilsprecher des Hofgerichts Rottweil, tut dem Hofrichter Johann Grafen von Sulz kund, dass er den Bürger Johann Engelbrecht auf die Güter des Walter Zobel von Giebelstadt angeleitet, insbesonder Schloß und Dorf Giebelstadt, sein Teil am Hause in Würzburg, seine Höfe und seinen Haus auch ihm für 6 Wochen und 3 Tage und länger heraus gegeben habe.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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