Graf Wilhelm zu Wied und Moers, Herr zu Isenburg und Runkel, der gemäß der Eheberedung zwischen seiner Tochter Anna und dem Grafen Wilhelm von Neuenahr die Grafschaft Moers für 16000 Goldgulden innebehalten, tritt diese sowie die Herrschaft Rodemacher denselben ab, mit Vorbehalt der 16000 Goldgulden für sich, seine Kinder, wenn er deren zeugen werde, und seine Ehefrau, wenn diese ihn überlebe. Außerdem behält sich Graf Wilhelm senior vor, die 200 Gulden zu Düren, seine Schulforderungen an das Stift Köln und seinen Anspruch auf Bonn auf Lebenszeit. Datum den 20. Maerz.