Zentrale Verwaltung, Gremiensekretariat: Fakultätsprotokolle (Bestand)
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UAT 212/
Universitätsarchiv Tübingen (Archivtektonik) >> B Akademische Zentralorgane >> Bc Verwaltungsorgane (Universitätsverwaltung) >> Bc 4 Teilaufgaben und -registraturen >> Bc 4.8 Gremien und Wahlen >> Gremiensekretariat (seit 1973)
1973-1998
Bestandsbeschreibung: Vorbemerkung
1. Zur Geschichte der Provenienzstelle
Die Bürogeschäfte der Universitätsgremien sowie die Protokollführung oblagen nach der Verfassung von 1912 dem Universitätssekretär und wurden später von der unter seiner Leitung stehenden Abteilung I des Akademischen Rektoramts wahrgenommen. Ein besonderes "Gremiensekretariat", das auch für die Abwicklung der Wahlen zu den Universitätsorganen zuständig ist, besteht als Abteilung der Zentralen Verwaltung unter dieser Bezeichnung seit 1973. Zwischen 1977 und 1987 war es unmittelbar dem Präsidenten zugeordnet. Daneben bestand 1973-1974 vorübergehend ein besonderes "Organisations- und Wahlamt". 1981 wurde das Gremiensekretariat mit dem Rechtsamt zum Dezernat I zusammengefaßt, später dem Dezernat VI "Akademische Angelegenheiten" zugeordnet. Seit Dezember 1999 bildet es die Abteilung 3 "Gremenienbetreuung und Wahlen" im Dezernat VI "Universitätsentwicklung, Rektoratsangelegenheiten, Datenmagagement" der Zentralen Verwaltung.
2. Bestandsgeschichte
Die Unterlagen wurden in den Jahren 1976 bis 1986 übergnommen.
3. Bearbeiterbericht
Der Bestand umfaßt eine semesterweise Sammlung der Fachbereichs- und Fakultätsprotokolle im Umfang von ca. 2,20 lfm. Die Sammlung wurde aufbewahrt, weil zum Zeitpunkt der Übernahme noch keine jüngeren Fachbereichs- und Fakultätsprotokolle an das Universitätsarchiv gelangt waren. Die Archivwürdigkeit ist zu gegebener Zeit jedoch erneut zu prüfen.
Tübingen, den 20.10.2003
Michael Wischnath
Im Sommer 2012 wurden Protokolle aus den Jahren 1988-1998 übernommen (ca. 1 lfm) . Im Hinblick auf die zentrale Bedeutung der Protokollüberlieferung wird von einer Kassation abgesehen, da Vollständigkeit weder bei dieser Sammlung noch bei der Überlieferung der Fakultäten unterstellt werden Kann.
Tübingen, den 16.11.2012
Michael Wischnath
2020 wurden aus dem Gremiensekretariat weitere, bislang noch fehlende Protokolljahrgänge übernommen (UAT 212/59-69, 1984-1987). Aus diesem Anlass wurden die Daten in das Archivinformationssystem ACTApro konvertiert. Die Protokolle sind jedoch weiterhin nicht vollständig. Doppelstücke wurden kassiert.
Tübingen, den 12.5.2021
Regina Keyler
Übernommen: Seit 1976-1986, 2012, 2020
Inhalt: Protokolle der Fachbereichs- und Fakultätsgremien (1973-SS 1998)
1. Zur Geschichte der Provenienzstelle
Die Bürogeschäfte der Universitätsgremien sowie die Protokollführung oblagen nach der Verfassung von 1912 dem Universitätssekretär und wurden später von der unter seiner Leitung stehenden Abteilung I des Akademischen Rektoramts wahrgenommen. Ein besonderes "Gremiensekretariat", das auch für die Abwicklung der Wahlen zu den Universitätsorganen zuständig ist, besteht als Abteilung der Zentralen Verwaltung unter dieser Bezeichnung seit 1973. Zwischen 1977 und 1987 war es unmittelbar dem Präsidenten zugeordnet. Daneben bestand 1973-1974 vorübergehend ein besonderes "Organisations- und Wahlamt". 1981 wurde das Gremiensekretariat mit dem Rechtsamt zum Dezernat I zusammengefaßt, später dem Dezernat VI "Akademische Angelegenheiten" zugeordnet. Seit Dezember 1999 bildet es die Abteilung 3 "Gremenienbetreuung und Wahlen" im Dezernat VI "Universitätsentwicklung, Rektoratsangelegenheiten, Datenmagagement" der Zentralen Verwaltung.
2. Bestandsgeschichte
Die Unterlagen wurden in den Jahren 1976 bis 1986 übergnommen.
3. Bearbeiterbericht
Der Bestand umfaßt eine semesterweise Sammlung der Fachbereichs- und Fakultätsprotokolle im Umfang von ca. 2,20 lfm. Die Sammlung wurde aufbewahrt, weil zum Zeitpunkt der Übernahme noch keine jüngeren Fachbereichs- und Fakultätsprotokolle an das Universitätsarchiv gelangt waren. Die Archivwürdigkeit ist zu gegebener Zeit jedoch erneut zu prüfen.
Tübingen, den 20.10.2003
Michael Wischnath
Im Sommer 2012 wurden Protokolle aus den Jahren 1988-1998 übernommen (ca. 1 lfm) . Im Hinblick auf die zentrale Bedeutung der Protokollüberlieferung wird von einer Kassation abgesehen, da Vollständigkeit weder bei dieser Sammlung noch bei der Überlieferung der Fakultäten unterstellt werden Kann.
Tübingen, den 16.11.2012
Michael Wischnath
2020 wurden aus dem Gremiensekretariat weitere, bislang noch fehlende Protokolljahrgänge übernommen (UAT 212/59-69, 1984-1987). Aus diesem Anlass wurden die Daten in das Archivinformationssystem ACTApro konvertiert. Die Protokolle sind jedoch weiterhin nicht vollständig. Doppelstücke wurden kassiert.
Tübingen, den 12.5.2021
Regina Keyler
Übernommen: Seit 1976-1986, 2012, 2020
Inhalt: Protokolle der Fachbereichs- und Fakultätsgremien (1973-SS 1998)
69 Nrn; 3,30 lfm
Bestand
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
17.12.2025, 09:03 MEZ
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