Werden.-Gottfried tem Hove reversiert über die folgende inserierte Lehnsurkunde vom gleichen Tag: Werden.-Abt Anselm belehnt nach dem Tod seines Vorgängers Benedikt den Gottfried tem Hove zu Behuf der Armen des Hospitals St. Sebastian zu Kettwig zu Dienstmannsrecht mit dem Hof Aldenbrock im Herzogtum Berg, Gericht Mintard oder Landsberg, Kirchspiel Kettwig, sowie mit einem Kamp zu Kettwig vor dem Widemhof. Der Belehnte hat gehuldigt im Beisein der Dienstmanns-Lehnmannen Johann Adolf Conrad Hoffman und Johann Georg Kraushaar, beide Prediger zu Kettwig. Der Abt siegelt und unterschreibt. - Or., Unterschrift

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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