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Es wird bekundet, dass es zwischen Adalbert [von Schleifras], Abt
von Fulda, und dem Reichsfreiherrn Wolf Daniel von Boyneburg, Geheimer
Rat in Fu...
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Urk. 75 Fulda: Reichsabtei, Stift [ehemals: Urkunden R I a]
Fulda: Reichsabtei, Stift [ehemals: Urkunden R I a] >> Reichsabtei, Stift >> 1701-1710
1710 März 8
Ausfertigung, Papier, zwei aufgedrückte Lacksiegel
Urkunde
Identifikation (Urkunde): Originaldatierung: So geschehen Fuldt den 8ten Martii 1710
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Es wird bekundet, dass es zwischen Adalbert [von Schleifras], Abt von Fulda, und dem Reichsfreiherrn Wolf Daniel von Boyneburg, Geheimer Rat in Fulda und in Kempten sowie Oberamtmann, zu folgendem Tauschvertrag gekommen ist: Der Abt überlässt Wolf Daniel und dessen Erben die von Rittmeister Georg Franz von Buchenau hinterlassenen 37 Teile am adeligen Burgsitz in Buchenau mit allen zur Meierei gehörenden Gütern sowie Äcker, Wiesen, Burggraben, Gärten, Hutweiden,, Schäferei, der neben einer Linde stehende Viehhof und dem sogenannten Schwarzen Häuslein. Wolf Daniel kann diesen Besitz, den er als Lehen erhält, künftig mit allen Rechten und allen Einnahmen nutzen. Das Kloster behält sich jedoch die Nutzung einer Wiese, die unterhalb der Hausener Mühle liegt und drei Wagen junges und altes Futter abwirft, sowie einen am Buchwald gelegenen Acker vor. Zu dem erwähnten Gut gehören auch die durch den von Buchenau hinterlassenen Rechte wie Grund- und Erbzinsen, Lehnschaften, Schankrechte (zapffenrecht), Wälder, Jagd- und Fischereirechte und die geistliche und weltliche Gerichtsbarkeit in den zugehörigen Gemeinden sowie das Recht am Zenthaus, der Brücke und dem darüber stehenden Gesamthäuslein [?]. Diese Rechte behält das Kloster jedoch in seinem Besitz; auch soll nach wie vor ein Gulden Erbzins von der Rock- oder Mühlwiese an das Amt Fürsteneck gegeben werden. Im Gegenzug erhält das Kloster von Wolf Daniel das im Mühlgarten stehende Wohnhaus mit Scheune, Stallung und den Grasgarten. Mit Zustimmung seines Schwagers Friedrich Wilhelm von Buchenau erhält das Kloster außerdem folgende Erbzinsen und Lehnschaften: Von Johann Sippel aus Silges im Amt Mackenzell zwei Viertel Roggen, zwei Viertel Hafer, eine Gans, zwei Hähne, ein Huhn, fünf Böhmische [Groschen] Zins und ein Böhmischer [Groschen] für ein Festbrot (schönbrod); von Johann Fladung aus Geismar dreieinhalb Viertel Roggen und dreieinhalb Viertel Hafer; von Werner Kühl aus Geismar siebeneinhalb Böhmische [Groschen]; vom Königsmüller aus Obernüst zwei Gulden und 36 Böhmische [Groschen], ein Böhmischer [Groschen] für ein Festbrot (schönbrod) und zwei Hähne. Beide Seiten versprechen, sich an diesen Gütertausch zu halten; beide Seiten verzichten ohne Ausnahme (exceptionem in specie doli mali, fraudulentae persuasionis, laesionis ultra dimidium) auf alle jetzigen wie künftigen Ansprüche auf die genannten Güter (renuntiationem generalem non valere nisi specialis praecesserit). Friedrich Wilhelm von Buchenau hat seine Zustimmung zu diesem Rechtsgeschäft seine erteilt. Ankündigung der Unterfertigungen. Ankündigung des Sekretsiegels des Abtes. Siegelankündigung. Handlungsort: Fulda. (siehe Abbildungen: 1. Seite, 2. und 3. Seite, Rückseite; Siegel: 1. Lacksiegel, 2. Lacksiegel)
Vermerke (Urkunde): Unterschriften: (Wolff Daniel von Boineburg, Friedrich Wilhelm de Buchenau)
Vermerke (Urkunde): Siegler: Wolf Daniel von Boyneburg, Friedrich Wilhelm von Buchenau
Vermerke (Urkunde): Weitere Überlieferung: StaM, 100: Urkundenabschriften, 17: Fulda 7, Nr. 165 [überprüfen]
Unterschrift und Siegel Abt Adalberts werden am Ende der Urkunde zwar angekündigt, fehlen jedoch.
Friedrich Wilhelm von Buchenau erklärt über seiner Unterschrift zusätzlich, dass er zur Übergabe (transferirung) der aufgeführten Zinsen und Lehnschaften seine Zustimmung erteilt hat und dies mit seiner Unterschrift und seinem Siegel bezeugt.
Böhmische [Groschen] werden auch als Prager Groschen bezeichnet.
Angaben zum entzogenen Vermögen
Sonstige Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgte Person“ meint eine Person, die einen Entschädigungsanspruch für einen Schaden durch NS-Verfolgung geltend machte. Wenn der Antrag nicht von der verfolgten Person selbst, sondern von einer anderen Person gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ angegeben und ihre Beziehung zur verfolgten Person, soweit vorhanden, vermerkt. In den Quellen wird die verfolgte Person mitunter als „Geschädigter“, die antragstellende Person als „Anspruchsberechtigter“ bezeichnet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.