Gräfin Margarete und ihr Sohn Wilhelm von Jülich, Graf von Berg und Ravensberg erklären die Besitzungen des Kapitels zu Düsseldorf, welche in der Hundschaft Stockum gelegen und ihr Vogteigut sind, frei von Summen, einfacher Schatzung, Wagengeld, Vogtgeld, Futter, Bede,Heunamt und Schöffengeld, mit der Ausgabe, jährlich nach den vier Hochzeiten das Gedächtnis der Grafen Gerhard und ihrer Vorfahren zu feiern. Mit beider Siegel. (Auf der Rückseite: hof Kirchholthausen)

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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