Kurfürst Friedrich I. von der Pfalz übergibt, auch für seinen Sohn Philipp und beider Erben, dem Barthomoläus Lang, Keller zu Schwetzingen, und dessen Ehefrau Beatrix [Spolin] aus besonderer Gnade und treuer Dienste wegen 5 Morgen Brachland (wuesten flecken) in der Gemarkung von Reilingen (Rutlinger marck) - angrenzend einerseits an die Gemarkung von St. Leon (sannt Leven) und Kislau (uff die Kyeselauw), andernseits an den "bruch" des Pfalzgrafen und Peter Nolts Wiesen zu Reilingen, die dieser von der Pfalz innehat - als Eigengut mit der Bestimmung, dass die Empfänger auf eigene Kosten aus dem Brachland Wiesen machen sollen. Von solcherlei Wiesen sollen sie jährlich zu St. Martinstag drei gute Kapaune nach Schloss Wersau zinsen, wobei die Wiesen von Frondiensten und anderen Beschwerungen befreit sind.