Ott Kraft, Bürger zu Ulm, bestätigt als Vertreter von Hans Langwalter, Stadtammann zu Ulm, dass er mit gen. Urteilssprechern eine Klage des Salemer Pflegers zu Ulm gegen Hans Dieter von Unterelchingen verhandelt habe. Der Fürsprecher des Klosters, Hans Ehinger, Bürgermeister zu Ulm, stellt dar, dass der Beklagte nicht das volle Drittel der Erträge seiner Güter zu Unterelchingen abliefern wolle. Der Fürsprecher des Beklagten, Klaus Ungelter, erklärt dies mit weiterer Zinsbelastung seines Mandanten. Das Gericht entscheidet, dass der Beklagte das volle Drittel zu erlegen habe, wenn der Abt von Salem die Rechtmäßigkeit der Drittelsabgabe beschwört.