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Gemeinde Quelkhorn
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Enthält: Nachtrag zur Hauptsatzung, 12.-20.10.1945 Verfassung der Gemeinde (welche nicht genehmigt wurde), 11.01.1946 Erlass einer Satzung zur Regelung des Geschäftsganges bei der Gemeindeverwaltung (wurde nicht gewährt), 20.12.1945 Verfassung der Gemeindevertretung, 15.02.-11.03.1946 Stehende Regeln für Gemeinderäte (Geschäftsordnung), 05.03.-14.05.1946 Umformung der Gemeindeverfassung, 23.03.-29.04.1946 Aufstellung über die an den Kassenverwalter zu zahlende Aufwandsentschä-digung, 23.03.1946 Abermalige Ergänzung der Gemeindeverfassung, dem Gemeindedirektor Zu-billigung einer Schreibhilfe, 02.-15.07.1946 Umgestaltung der Regeln für die Geschäftsführung bei der Gemeindeverwal-tung, 30.-31.07.1946 Beigabe zur Gemeindeverfassung, 10.01.-13.06.1949 Wiederholter Nachtrag zur Gemeindeverfassung, Erhöhung der Aufwandsentschädigung der Kassenwartin Johanne Block, 02.10.1950-24.07.1951, Az.: 0.00.010[/60] Beschluss über die Sicherstellung der jederzeitigen Durchführung der Aufga-ben der Gefahrenabwehr innerhalb der Gemeinde, 25.09.-26.10.1951 Wiederum Abänderung der Gemeindeverfassung, Gehaltsaufbesserung für die Gemeindeangestellte,19.12.1951-04.08.1952, Az.: 0.00.010-60/62 Beschluss der Geschäftsordnung, 06.-08.12.1952 Nachtrag zur Gemeindeverfassung, u.a. dem Bürgermeister Beigabe einer Schreibkraft u. Wahrnehmung der Amtsgeschäfte des Gemeindedirektors durch den Bürgermeister in Personalunion, 30.03.-23.04.1953, Az.: 0.00.010[-60/62] Hauptsatzung, 16.-30.04.1956 Änderung der Hauptsatzung, 14.-19.08.1959 Neue Hauptsatzung, 06.-13.05.1964, Az.: 00/010-60 Ortssatzung der Gemeinde Quelkhorn-Surheide über Baugestaltung u. gegen Verunstaltung für die Ortserweiterung Surheide „Im Busch“, 17.05.-26.10.1957 Verordnung über die Num[m]merierung von Gebäuden in der Gemeinde, Publikation im Amtsblatt, 13.12.1957-31.03.1958, Az.: 00/010-60/61 Satzung über die Straßenreinigung in der Gemeinde sowie Verordnung über die Reinigung der öffentlichen Wege u. Aufrechterhaltung der öffentlichen Si-cherheit u. Ordnung in der Gemeinde, Veröffentlichungen, 13.12.1957-12.06.1958, Az.: 00/010-60/61 Satzung der Freiwilligen Feuerwehr Quelkhorn, 13.12.1957 Satzung über Erschließungsbeiträge, 18.01.-09.02.1962 Satzung der Gemeinde über die Aufwandsentschädigung des ehrenamtli-chen Standesbeamten u. seines Stellvertreters, 06.-09.09.1963 Gemeindesatzung über die Entschädigung des ehrenamtlichen Bürgermeis-ters u. der ehrenamtlich in der Verwaltung der Gemeinde Tätigen, 16.04.1956-19.12.1957, Az.: 0/00/010-60/61 bzw. /62 Änderung vorbenannter Gemeindesatzung, 19.04.-30.05.1961, Az.: 00/010-60 Notwendigkeit einer erneuten Abänderung vorbenannter Satzung, infolge ei-ner Erhöhung der Bezüge des Bürgermeisters u. auch wegen etwaiger Weih-nachtszuwendung, 28.07.1967, Az.: 90/900-31 Satzung über Erschließungsbeiträge, 18.-24.01.1962, Az.: 00/010-60 Satzung über die Erhebung von Straßenbeiträgen, 09.02.-25.03.1965, Az.: 00/082[-57/021-05]
Verzeichnung
Angaben zum entzogenen Vermögen
Sonstige Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgte Person“ meint eine Person, die einen Entschädigungsanspruch für einen Schaden durch NS-Verfolgung geltend machte. Wenn der Antrag nicht von der verfolgten Person selbst, sondern von einer anderen Person gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ angegeben und ihre Beziehung zur verfolgten Person, soweit vorhanden, vermerkt. In den Quellen wird die verfolgte Person mitunter als „Geschädigter“, die antragstellende Person als „Anspruchsberechtigter“ bezeichnet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.